Schriftliche Frage
Kosten für die Einsetzung kommunaler Energiemanager
- Eingereicht
- 9. Dezember 2022
- Drucksache
- 20/4852
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Bei der Förderung zur erstmaligen Einrichtung oder der Erweiterung eines Energiemanagements durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) handelt es sich um ein Förderangebot des Bundes, aus dem keine Verpflichtung für die Kommunen zu dessen Einführung resultiert. Mit einem Energiemanagement werden die kommunalen Verwaltungen unterstützt, ihre eigenen Energie-Verbrauchsdaten stetig zu erfassen und zu steuern, um dadurch einen energiesparenden und damit klimaschonenden Betrieb der kommunalen Liegenschaften zu ermöglichen. Die Bundesförderung des Energiemanagements leistet auf diese Art einen wichtigen Beitrag, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Durch die Einbeziehung von Personalstellen in die Förderung sollen die für das Energiemanagement notwendigen organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden. Mit Stand vom 5. Dezember 2022 werden derzeit in Gebietskörperschaften bei 22 von insgesamt 26 Vorhaben Personalausgaben unter dem Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ der Kommunalrichtlinie gefördert. Die Personalstellen haben einen Umfang zwischen 0,5 und 1,6 Vollzeitäquivalenten und ihre Förderung ist auf eine Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Förderquote ergibt sich eine durchschnittliche Zuwendung für die Position Personalausgaben von rund 40.000 Euro pro Jahr und pro Vorhaben (Arbeitgeberbrutto).
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