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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Kosten für die Einsetzung kommunaler Energiemanager

Eingereicht
9. Dezember 2022
Drucksache
20/4852
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die auf kommunaler Ebene eingesetzten Energiemanager deutschlandweit, und mit welcher Begründung wird dieses Amt neu von der Bundesregierung auf kommunaler Ebene eingesetzt (https://lra-soemmerda.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen?p_p_id=RisSi tzung&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_ p_mode=view&_RisSitzung_mvcRenderComma ndName=%2Ftop-detail&_RisSitzung_sitzungId= 78235&_RisSitzung_topId=820726)?

Die Antwort der Bundesregierung

Bei der Förderung zur erstmaligen Einrichtung oder der Erweiterung eines Energiemanagements durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) handelt es sich um ein Förderangebot des Bundes, aus dem keine Verpflichtung für die Kommunen zu dessen Einführung resultiert. Mit einem Energiemanagement werden die kommunalen Verwaltungen unterstützt, ihre eigenen Energie-Verbrauchsdaten stetig zu erfassen und zu steuern, um dadurch einen energiesparenden und damit klimaschonenden Betrieb der kommunalen Liegenschaften zu ermöglichen. Die Bundesförderung des Energiemanagements leistet auf diese Art einen wichtigen Beitrag, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Durch die Einbeziehung von Personalstellen in die Förderung sollen die für das Energiemanagement notwendigen organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden. Mit Stand vom 5. Dezember 2022 werden derzeit in Gebietskörperschaften bei 22 von insgesamt 26 Vorhaben Personalausgaben unter dem Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ der Kommunalrichtlinie gefördert. Die Personalstellen haben einen Umfang zwischen 0,5 und 1,6 Vollzeitäquivalenten und ihre Förderung ist auf eine Laufzeit von 36 Monaten ausgelegt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Förderquote ergibt sich eine durchschnittliche Zuwendung für die Position Personalausgaben von rund 40.000 Euro pro Jahr und pro Vorhaben (Arbeitgeberbrutto).

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv