Kleine Anfrage
Politische Vertretung der Handwerkskammern im Freistaat Bayern
- Eingereicht
- 13. Dezember 2022
- Drucksache
- 20/4868
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Die handwerksrechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gesetzt und durch die Novellierung der Handwerksordnung und der verschiedenen Handwerksverordnungen den aktuellen Entwicklungen angepasst (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Mittelstand/handwerk.html). Das BMWK hat hierzu die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerksrecht“, die zuletzt am 28. und 29. September 2022 tagte, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“, die zuletzt am 7. Juli 2022 beriet, eingesetzt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3662; Antwort auf die Mündlichen Fragen 49 und 50, Plenarprotokoll 20/59). Die Fragesteller möchten in Bezug auf die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg deren Aktivitäten im Rahmen der beiden o. g. Gremien unter Einbezug der obersten Landesbehörde gemäß § 115 der Handwerksordnung (HwO) erfragen, weil die Transparenz zur Arbeitsweise der o. g. Handwerkskammer im Sinne der politischen Vertretung der Interessen der beitragszahlenden Handwerksunternehmen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund einer fehlenden Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller nicht gegeben ist. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für Mü
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 24. und
25. März 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? Deutscher Bundestag Drucksache 20/4868
20. Wahlperiode 13.12.2022 b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 1a bis 1d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
2. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 28. und
29. September 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 2a bis 2d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
3. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ am
7. Juli 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialien und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, der Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, der Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 3a bis 3d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
4. Haben sich die Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg, die Handwerkskammer für Oberfranken in Bayreuth, die Handwerkskammer für München und Oberbayern in München, die Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg, die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Passau und Regensburg und die Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf Insolvenzen und Betriebsschließungen von bayerischen Handwerksbetrieben hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? b) Wenn ja, wurde auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit den staatlichen Förderprogrammen (Überbrückungshilfen) hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? c) Wenn ja, wurde auf mögliche Zwangsschließungen hingewiesen, und haben sich die Handwerkskammern dafür eingesetzt, dass diese Zwangsschließungen zurückgenommen wurden?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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