Mündliche Frage
Ausgleichsmaßnahmen für Ernteverluste durch die Ausweisung zusätzlicher "roter Gebiete"
- Eingereicht
- 14. Dezember 2022
- Drucksache
- 20/75
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ernteverluste der Landwirte in den bereits vorhandenen und den zusätzlich zum 1. Dezember 2022 ausgewiesenen „roten Gebieten“ für die Landwirte und für die Verbraucher auszugleichen (www.agrarheute.com/politik/brandenburgneue-duengeverordnung-verdreifacht-roten-gebiete-600870)? In den Gebieten, die als nitratbelastet ausgewiesen sind, sind infolge der landwirtschaftlichen Düngung die Nitratgehalte im Grundwasser zu hoch. Um die Gewässerqualität zu verbessern, besteht in diesen Gebieten besonderer Handlungsbedarf zur Verringerung der Nitrateinträge. Auch angesichts der Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie müssen in diesen Gebieten Anpassungen erfolgen, damit die Nitratgehalte in einem angemessenen Zeitrahmen sinken. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung strengerer Anforderungen (§ 13a Absatz 2 Düngeverordnung) ist erforderlich, um in diesen Gebieten die durch die Landwirtschaft verursachte Nitratbelastung zu reduzieren. Hierzu zählt auch die vor-geschriebene Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Durchschnitt der als belastet ausgewiesenen Flächen des Betriebes. Da die Absenkung nicht schlagbezogen, sondern im Betriebsdurchschnitt der Flächen in nitratbelasteten Gebieten erfolgt, erhalten landwirtschaftliche Betriebe einen gewissen Gestaltungsspielraum, bei welchen Kulturen eine geringere Düngung vertretbar erscheint. Hinzu kommen Ausnahmemöglichkeiten unter anderem beim Grünland. Mit Blick auf eine stärkere Verankerung des Verursacherprinzips, wie es auch die Bundesregierung verfolgt, hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass erst eine deutlich robustere Datengrundlage vorhanden sein muss, die derzeit in Deutschland noch nicht gegeben sei. Sie wird erst mittelfristig zur Verfügung stehen. Wir werden aber intensiv daran arbeiten, die Voraussetzungen für die Ausnahmen zu schaffen. In diesem Zusammenhang scheidet ein Ausgleich in Form einer finanziellen Förderung aus, da die Einhaltung der Anforderungen der geltenden Rechtslage nicht gefördert werden kann. Frage 16
Zu dieser Frage liegt hier noch keine Antwort im Wortlaut vor. Das vollständige Dokument beim Deutschen Bundestag enthält sie.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 22.07.2026Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel
- 17.07.2026Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens für Tierversuche
- 08.07.2026Geplante Unterstützungsmaßnahmen für den deutschen Weinbau
- 08.07.2026Position der Bundesregierung zu den EU-Plänen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028