Schriftliche Frage
Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens für Tierversuche
- Eingereicht
- 17. Juli 2026
- Drucksache
- 21/7180
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Plant die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu zentralisieren und damit zu vereinfachen, und wenn ja, wird der Straftatbestand des § 17 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes für sogenannte „Überschusstiere“ aufgehoben, wodurch Tiere ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden könnten, und wenn nein, welche anderen Konsequenzen hätte das neue Gesetz für Tierversuche?
Die Antwort der Bundesregierung
Derzeit laufen innerhalb der Bundesregierung Beratungen dazu, wie die Rahmenbedingungen der Planung, Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen verbessert werden können. Dazu tauscht sich die Bundesregierung auch intensiv mit den Beteiligten aus. Im Fokus steht das Ziel, mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowie eine stärkere Harmonisierung innerhalb des EU-rechtlich vorgegebenen Rahmens zu erreichen.
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