Kleine Anfrage
Politische Vertretung der Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen
- Eingereicht
- 16. Dezember 2022
- Drucksache
- 20/4985
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Die handwerksrechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gesetzt und durch die Novellierung der Handwerksordnung und der verschiedenen Handwerksverordnungen den aktuellen Entwicklungen angepasst (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Mittelstand/handwerk.html). Das BMWK hat hierzu die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerksrechte“ die zuletzt am 28. und 29. September 2022 und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ die zuletzt am 7. Juli 2022 beriet, eingesetzt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3662; Antwort auf die Mündlichen Fragen 49 und 50, Plenarprotokoll 20/59). Die Fragesteller möchten in Bezug auf die Handwerkskammer Aachen in Aachen, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, die Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, die Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, die Handwerkskammer zu Köln in Köln, die Handwerkskammer Münster in Münster und die Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg deren Aktivitäten im Rahmen der beiden o. g. Gremien unter Einbezug der obersten Landesbehörde gemäß § 115 der Handwerksordnung (HwO) hinterfragen, weil die Transparenz zur Arbeitsweise der o. g. Handwerkskammer im Sinne der politischen Vertretung der Interessen der beitragszahlenden Handwerksunternehmen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund einer fehlenden Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit nach Auffassung der Fragesteller nicht gegeben ist. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer Aachen in Aachen, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, die Handwerkskamm
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer Aachen in Aachen, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, die Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, die Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, die Handwerkskammer zu Köln in Köln, die Handwerkskammer Münster in Münster und die Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 24. und
25. März 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? Deutscher Bundestag Drucksache 20/4985
20. Wahlperiode 16.12.2022 b) Wenn ja, wurde die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialen und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer Aachen in Aachen, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, der Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, der Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, der Handwerkskammer zu Köln in Köln, der Handwerkskammer Münster in Münster und der Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 1a bis 1d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
2. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer Aachen in Aachen, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, die Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, die Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, die Handwerkskammer zu Köln in Köln, die Handwerkskammer Münster in Münster und die Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht“ am 28. und
29. September 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde auf die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? b) Wenn ja, wurde die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialen und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer Aachen in Aachen, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, der Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, der Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, der Handwerkskammer zu Köln in Köln, der Handwerkskammer Münster in Münster und der Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 2a bis 2d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
3. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Handwerkskammer Aachen in Aachen, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, die Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, die Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, die Handwerkskammer zu Köln in Köln, die Handwerkskammer Münster in Münster und die Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg über die oberste Landesbehörde beim Treffen des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerkswirtschaft und Gewerbeförderung im Handwerk“ am
7. Juli 2022 beim BMWK eingebracht? a) Wenn ja, wurde die Problematik bezüglich der gestiegenen Energiepreise hingewiesen, und welches Ergebnis wurde hierzu erzielt? b) Wenn ja, wurde auf die konjunkturelle Lage des Handwerks angesprochen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? c) Wenn ja, wurde auf die Lieferprobleme bei Rohmaterialen und Baumaterialien hingewiesen, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart? d) Wenn ja, wurden Positionspapiere der Handwerkskammer Aachen in Aachen, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Bielefeld, der Handwerkskammer Dortmund in Dortmund, der Handwerkskammer Düsseldorf in Düsseldorf, der Handwerkskammer zu Köln in Köln, der Handwerkskammer Münster in Münster und der Handwerkskammer Südwestfalen in Arnsberg im Rahmen der Arbeitsgruppe den Teilnehmern überreicht? e) Wenn nein, aus welchem Grund wurden die Themen der Fragen 3a bis 3d, die für eine Vielzahl von Handwerksunternehmen relevant sind, aus Sicht der Bundesregierung nicht thematisiert?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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