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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Zahlung der erhöhten Gas- und Strompreise bei juristischen Nachweisen der Versorger

Eingereicht
16. Dezember 2022
Drucksache
20/4970
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob der Verbraucher erst verpflichtet ist, die erhöhten Gasund Strompreise zu zahlen, wenn der Versorger die juristischen Nachweise an den Verbraucher für die Rechtfertigung der Erhöhung durch die Marktpreise erbringt, und wenn der Versorger nach Einschätzung der Bundesregierung die juristischen Nachweise erbringen muss, kann der Verbraucher die Preiserhöhungen juristisch anfechten, und wenn der Versorger nach Einschätzung der Bundesregierung die juristischen Nachweise nicht erbringen muss, muss die Erhöhungen des Versorgers in jedem Fall mit den Börsenpreisen für Strom und Gas übereinstimmen (www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bund-der-e nergieverbraucher-ruft-zur-zahlungsverweigerun g-auf-95473.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

In den Entwürfen für Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse und Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sind jeweils Regelungen enthalten, die einer eventuell missbräuchlichen Gestaltung insbesondere der Arbeitspreise von Energielieferanten entgegenwirken. Unabhängig davon unterliegt die Preisgestaltung der Energielieferanten den allgemein geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die parlamentarischen Beratungen zu den oben genannten Gesetzentwürfen noch laufen. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe eine Umkehr der Beweislast im behördlichen Verfahren des Bundeskartellamtes vorsieht.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv