Schriftliche Frage
Umsetzung der EU-Verordnung zur Änderung GAP-Basisrechts
- Eingereicht
- 5. Juli 2024
- Drucksache
- 20/12178
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist dabei, die mit der Verordnung (EU) 2024/1468 vorgenommenen Änderungen des GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Basisrechts umzusetzen. Eine entsprechende Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Damit sollen unter anderem Betriebe mit nicht mehr als zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche von den Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität befreit und die Verpflichtung zur Erbringung eines Mindestanteils nicht produktiver Ackerflächen und Landschaftselemente gestrichen werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, befristete Ausnahmen von Verpflichtungen zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) zu gewähren, wenn diese infolge von Witterungsbedingungen nicht eingehalten werden können. Bei der Ausgestaltung der GLÖZ-Standards obliegt es den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hauptziele des jeweiligen Standards sowie der vorherrschenden Verhältnisse wie Böden, Klima und Bewirtschaftungssysteme, eine geeignete Umsetzung zu definieren.
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