Kleine Anfrage
Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen
- Eingereicht
- 31. Juli 2026
- Drucksache
- 21/7444
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
aus Grünlandflächen unmittelbar vor der landwirtschaftlichen Mahd. Ziel ist die Vermeidung von schweren Verletzungen oder der Tötung der Jungtiere durch landwirtschaftliche Mähwerke. Während die Rehkitzrettung traditionell auf rein mechanischen Methoden oder dem Absuchen mit Jagdhunden basierte, hat sie sich durch den Einsatz moderner Technik – insbesondere von Drohnen mit Wärmebildkameras – stark gewandelt. Die Praxis wird getragen von einem breiten, interdisziplinären Engagement aus Drohnenpiloten, Landwirtschaft, Jägerschaft und ehrenamtlichen Helfern (https://blog.moderne-landwirtschaft.de/rehkitzrettung-kitzretter-ev/). Obwohl durch den Einsatz und die Förderung der Drohnentechnik bereits große Fortschritte bei der Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod erzielt werden konnten (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/18-drohnen-rehkitzrettung.html), bewegt sich die Rehkitzrettung nach wie vor in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Tierschutz, Jagdund Strafrecht. Bereits vor dem verbreiteten Einsatz moderner Drohnentechnologie bestand eine rechtliche Unschärfe: Das Sichern, Umsetzen oder Verwahren eines Kitzes ohne ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten kann theoretisch den Straftatbestand der Jagdwilderei gemäß § 292 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen. Gleichzeitig sind Landwirte tierschutzrechtlich verpflichtet, vor der Mahd wirksame Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, um eine strafbare Tiertötung durch Unterlassen zu verhindern. Die Anforderungen an diese Sorgfaltspflichten haben sich im Drohnenzeitalter drastisch verschärft. Aktueller Anlass für erhebliche Rechtsunsicherheit in der landwirtschaftlichen Praxis ist das jüngste Urteil des Amtsgerichts Altötting. In diesem Fall wurde ein Landwirt trotz des Einsatzes von akustischen Wildrettern zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil er auf den Einsatz von Drohnentechnologie verzichtet hatte (www.agrarheute.com/land-leben/rehkitz-mahd-getoetet-gericht-verurt eilt-landwirt-hoher-geldstrafe-641571). Diese Rechtsprechung verdeutlicht in den Augen der Fragesteller die dringende Notwendigkeit bundeseinheitlicher, rechtssicherer und praxisnaher Rahmenbedingungen für Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Helfer. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts der Tierquälerei (§ 17 des Tierschutzgesetzes) im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Mah
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts der Tierquälerei (§ 17 des Tierschutzgesetzes) im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Mahd (sogenannter Mähtod von Wildtieren) eingeleitet wurden, wenn ja, wie viele waren dies, und wie viele dieser Verfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer rechtskräftigen Verurteilung oder Geldauflage (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts der Jagdwilderei (§ 292 StGB) im Zusammenhang mit Maßnahmen der Rehkitzrettung (insbesondere dem Sichern oder Umsetzen von Jungwild ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten) eingeleitet wurden, wenn ja, wie viele sind dies, und wie viele dieser Verfahren führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer rechtskräftigen Verurteilung, einer Geldauflage oder einer Einstellung (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls ergriffen, um das rechtliche Spannungsfeld sowie das Konfliktpotenzial zwischen Landwirten, Jägerschaft und ehrenamtlichen Drohnenteams bei der Rehkitzrettung zu entschärfen, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Erfolg dieser Maßnahmen (bitte insbesondere nach den aufgelegten Drohnen-Förderprogrammen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie etwaigen bundeseinheitlichen Leitfäden aufschlüsseln)?
4. Plant die Bundesregierung, angesichts der jüngsten Rechtsprechung (wie des Urteils des Amtsgerichts Altötting, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die Sorgfaltspflichten für Landwirte bei der Grünlandmahd bundesweit einheitlich im Tierschutzgesetz zu verankern, um Rechtsund Planungssicherheit für die landwirtschaftliche Praxis zu schaffen? a) Wenn ja, wie stellt sich der konkrete Zeitplan für eine solche gesetzliche Regelung dar? b) Wenn nein, aus welchen rechtlichen oder fachlichen Gründen sieht die Bundesregierung von einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Fixierung dieser Sorgfaltspflichten ab?
5. Inwieweit war die Bundesregierung gegebenenfalls an der Erarbeitung landesspezifischer Ausnahmeregelungen – wie beispielsweise in Bayern, wo das Sichern von Kitzen im Rahmen der Tierrettung bei Zustimmung des Landwirts explizit nicht als Jagdwilderei gewertet wird – beteiligt (beispielsweise im Rahmen der Agrarministerkonferenz), und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls, um diese Regelungen bundesweit im Strafoder Bundesjagdrecht zu harmonisieren? a) Hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit solcher landesrechtlichen Verordnungen mit dem Bundesstrafrecht (§ 292 StGB – Jagdwilderei) bisher einer juristischen Prüfung unterziehen lassen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine bundeseinheitliche Klarstellung im Strafgesetzbuch oder im Bundesjagdgesetz vorzunehmen, um ehrenamtliche Helfer bundesweit pauschal vor dem Vorwurf der Wilderei zu schützen, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die verbliebenen luftverkehrsrechtlichen Hürden für den Einsatz von Wärmebilddrohnen zur Rehkitzrettung weiter abzubauen und bundesweit zu vereinheitlichen? a) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung bezüglich der aktuellen Genehmigungspraxis der Landesluftfahrtbehörden für Drohnenflüge zur Wildtierrettung in sensiblen Lufträumen (beispielsweise in oder an Naturschutzgebieten sowie im 100- Meter-Abstandsbereich von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen)? b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, über eine Änderung der Luftverkehrsordnung oder eine bundesweit geltende, erweiterte Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes eine pauschale, bürokratiefreie Ausnahme für behördlich registrierte oder geförderte Tierschutz-Drohnenteams während der Hauptmahdsaison (April bis Juli) zu schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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