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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Einsatz von halbautomatischen Schusswaffen bei Straftaten in den letzten fünf Jahren

Eingereicht
12. Juli 2024
Drucksache
20/12255
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele legale halbautomatische Waffen in den letzten fünf Jahren in Deutschland bei Straftaten eingesetzt wurden, und wenn ja, wie viele Waffen davon haben eine kriegswaffenähnliche Optik (www.pirsch.de/news/waffenrechtsverschaerfungviel-gefuehl-wenig-fakten-38606)?

Die Antwort der Bundesregierung

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird erfasst, bei wie vielen im jeweiligen Berichtsjahr polizeilich registrierten Straftaten eine Schusswaffe verwendet wurde. Die Gesamtzahl gliedert sich in Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der Kategorie „mit Schusswaffe gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Insofern werden hier auch Straftaten ausgewiesen, bei denen z. B. Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen verwendet worden sind. Weitere Informationen, u. a. zur Frage, ob legale oder illegale Schusswaffen verwendet wurden und um welchen Waffentyp es sich handelt, sind in der PKS nicht enthalten.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv