Schriftliche Frage
Einsatz von halbautomatischen Schusswaffen bei Straftaten in den letzten fünf Jahren
- Eingereicht
- 12. Juli 2024
- Drucksache
- 20/12255
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird erfasst, bei wie vielen im jeweiligen Berichtsjahr polizeilich registrierten Straftaten eine Schusswaffe verwendet wurde. Die Gesamtzahl gliedert sich in Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der Kategorie „mit Schusswaffe gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Insofern werden hier auch Straftaten ausgewiesen, bei denen z. B. Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen verwendet worden sind. Weitere Informationen, u. a. zur Frage, ob legale oder illegale Schusswaffen verwendet wurden und um welchen Waffentyp es sich handelt, sind in der PKS nicht enthalten.
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