Schriftliche Frage
Behördenfehler des Landkreises Elbe-Elster hinsichtlich der Genehmigung eines Tiertransports in die Türkei
- Eingereicht
- 25. Oktober 2024
- Drucksache
- 20/13511
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist tief betroffen angesichts des erheblichen Tierleids, das den Tieren im vorliegenden Fall entstanden ist. Die Frage der Genehmigung von Tiertransporten ist jedoch alleinige Aufgabe der durch Landesrecht zuständig erklärten Behörden. Ob und inwieweit in diesem Fall ein Behördenfehler vorlag, entzieht sich der Bewertungskompetenz der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von etwaigen, durch den Landkreis Elbe-Elster vorgenommenen personellen Konsequenzen. Die Aufsicht der Landkreise obliegt allein den zuständigen Landesregierungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Schreiben an die zuständigen Landesregierungen versendet, mit der Bitte, erhöhte Sorgfalt bei den Abfertigungen walten zulassen.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
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