Schriftliche Frage
Unterschiede zwischen dem Erzeugermilchpreis und den Preisen am Spotmilch- und Börsenmilchmarkt
- Eingereicht
- 17. Dezember 2021
- Drucksache
- 20/290
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die durchschnittlichen Auszahlungspreise für konventionelle Milch sind im Verlauf des Jahres 2021 zum Herbst hin angestiegen und folgen damit der Marktentwicklung und insbesondere der saisonalen Entwicklung der Anlieferungsmenge, die üblicherweise im November eines Jahres ihren Tiefstand erreicht. Einige Molkereien zahlten im Oktober und November 2021 bereits 40 Cent und mehr je Kilogramm aus. Die Molkereien führen mehrmals im Jahr Preisverhandlungen mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH). Hierbei werden befristete Kontrakte über Mengen und Preise der Milchprodukte der Molkereien abgeschlossen. Die Bindungsfrist variiert zwischen einem bis drei Monaten für Butter und beträgt sechs Monate für Käse sowie für die Produkte der so genannten weißen Linie. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2021 lag die Milchanlieferung an die Molkereien im bundesweiten Durchschnitt um 1,9 Prozent unter dem Vorjahr. Dies kann dazu führen, dass in einigen Molkereien weniger Rohmilch angeliefert wird, als zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen, die die Molkereien vertraglich gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und der Lebensmittelindustrie eingegangen sind, und zur Bedienung der Exportmärkte oder der Gastronomie nötig wäre. Zum Ausgleich können Molkereien mit Rohstoffbedarf Rohstoffe (Rohmilch, Magermilch, Fett) kurzfristig auf dem so genannten Spotmarkt ankaufen, weil dort Rohmilch und Rohstoffe von Molkereien mit Rohstoffüberschuss aus dem Inund Ausland angeboten werden. Am Spotmarkt ist aktuell eine geringe Verfügbarkeit an Rohmilch und Rohstoffen zu verzeichnen, was dazu führt, dass der Preis für Rohmilch und Rohstoffe am Spotmarkt gestiegen ist. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht die Einhaltung der gesetzlich normierten Verbote unlauterer Handelspraktiken. Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG), das die UTP-Richtlinie in Deutschland umsetzt, verbietet eine Reihe an unlauteren Praktiken. Eine Differenz der periodisch ausgehandelten Auszahlungspreise für Rohmilch zum Preisniveau auf dem Spotmarkt ist keine unlautere Handelspraktik im Sinne der UTP-Richtlinie bzw. des AgrarOLkG. Das hohe Preisniveau auf dem Spotmarkt, der durch sofortigen Leistungsaustausch zwischen Molkereien gekennzeichnet ist, ist Ausdruck von Angebot und Nachfrage.
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