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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Position der Bundesregierung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19

Eingereicht
21. Januar 2022
Drucksache
20/456
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bezüglich des betroffenen Personenkreises, und gilt die Impflicht nur für Personen die ab dem 16. März 2022 in ein neues Arbeitsverhältnis eintreten oder auch für bestehende Arbeitsverträge?

Die Antwort der Bundesregierung

Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) basiert auf einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Bundestagsdrucksache 20/188). Die Bundesregierung unterstützt das gesetzgeberische Ziel, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen und dadurch auch zu einer Entlastung des Gesundheitssystems beizutragen. Gemäß § 20a Absatz 2 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen alle Personen, die in einer oder einem der in § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen bereits tätig sind, bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impfoder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS CoV-2 geimpft werden können, vorlegen. Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv