Kleine Anfrage
Bundesförderung für die Wald- und Forstwirtschaft - Investitionsprogramm Wald
- Eingereicht
- 22. Februar 2022
- Drucksache
- 20/794
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
tzern in den vergangenen Jahren stark zu. Zusätzlich führten eingebrochene Holzmärkte zu massiven finanziellen Problemen bei vielen Erwerbsforstbetrieben. Diese Schwierigkeiten wurden infolge der Corona-Pandemie und durch die zeitweise unterbrochenen Wertschöpfungsketten in diesen Bereichen weiter verschärft. Die Bundesförderung für die Forstwirtschaft „Investitionsprogramm Wald“ startete im November 2020 (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2021/210221-investitionsprogramm-wald.html). Das Ziel war es, die Digitalisierung und Technik in der Forstwirtschaft voranzutreiben und somit die Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu intensivieren. Die Fördermittel von zunächst 50 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket waren innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft (https://www.agrarheute.com/management/finanzen/investitionsprogramm-wald-einreichungsfrist-verlaengert-584147#:~:text=Da s%20Investitionsprogramm%20%E2%80%9EZusch%C3%BCsse%20zu%20D igitalisierung,wurde%20darum%20um%2015%20Mio.). Das Programm wurde darum um 15 Mio. Euro aufgestockt, obwohl weitere Haushaltsmittel zunächst nicht bewilligt wurden. Zudem wurden die Fristen zur Einreichung von förderfähigen Verwendungsnachweisen bei der landwirtschaftlichen Rentenbank verlängert (ebd.). Kurze Fristen und die schnelle Ausschöpfung der Mittel hatten bei vielen Antragstellern zu Missstimmungen geführt (ebd.). Grund für die ursprüngliche Fristsetzung im Herbst waren die Fördermittel, die aus dem Corona-Konjunkturpaket stammen und haushaltsrechtlich nicht in das folgende Jahr übertragen werden können (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Anträge von Waldund Forstbesitzern sind im Zuge der Investitionsförderung „Investitionsprogramm Wald“ insgesamt bei der landwirtschaftli
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge von Waldund Forstbesitzern sind im Zuge der Investitionsförderung „Investitionsprogramm Wald“ insgesamt bei der landwirtschaftlichen Rentenbank eingegangen?
2. Wie viele Anträge auf Investitionsförderung sind insgesamt vor bzw. nach der erfolgten Aufstockung durch Haushaltsmittel bei der landwirtschaftlichen Rentenbank eingegangen?
3. Wie viele Anträge zur Förderinitiative „Investitionsprogramm Wald“ wurden insgesamt bewilligt? Deutscher Bundestag Drucksache 20/794
20. Wahlperiode 22.02.2022
4. Wie viele Anträge sind insgesamt vor bzw. nach der Aufstockung um weitere 15 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln durch die landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Wie viele Anträge zur Bundesförderung für die Forstund Waldwirtschaft wurden insgesamt abgelehnt, und was waren die hauptsächlichen Gründe einer Beanstandung (bitte nach Art der Beanstandung auflisten)?
6. Welche Maßnahmen wurden nach Feststellung der Beanstandung ggf. eingeleitet, und durch wen?
7. Wie viele Anträge auf Investitionsbezuschussung wurden insgesamt vor bzw. nach der Ausweitung der Fördermittel abgelehnt?
8. Welche waldund forstwirtschaftlichen Betriebe erhielten nach Bewilligung der förderfähigen Anträge finanzielle Zuschüsse aus dem Programm „Investitionsprogramm Wald“ (bitte absteigend nach der Fördersumme sowie nach dem Zweck der Förderung aufschlüsseln)?
9. Bei wie vielen der in Frage 8 abgerufenen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen?
10. Wie viele dieser Förderverfahren wurden bereits abschließend geprüft?
11. Wird eine Erfolgsprüfung des Einsatzes der zweckgebundenen Finanzmittel durch das zuständige Bundesministerium durchgeführt? a) Wenn ja, welche Kriterien sind hier maßgeblich zu nennen, und wann ist in diesem Fall mit einer Auswertung zu rechnen? b) Wenn nein, warum wird keine Prüfung durchgeführt?
12. Kann die Bundesregierung die Ausschüttung der Fördergelder nach Besitzgrößen gliedern, um zu erkennen, dass kleine Waldbesitzer mit Kleinoder Kleinstwaldflächen ebenso von dieser Maßnahme profitiert haben (wenn ja, bitte nach Waldbesitzgrößen der Empfänger von <2 ha, <5 ha, <10 ha und >50 ha aufschlüsseln)?
13. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Mehrfachvergaben der Fördermittel an einzelne Waldbesitzer oder verlief die Mittelvergabe alleinig nach Datum des Posteingangs der Anträge?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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