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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Maßnahmen gegen die Inflation

Eingereicht
25. März 2022
Drucksache
20/1184
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung der steigenden Inflationsrate in Bezug auf Spritpreise, Grundnahrungsmittelpreise, Wohnund Heizkosten, Gaspreise und Mineraldüngerpreise in Deutschland entgegenwirken?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar bei den Preiserhöhungen zu entlasten. Menschen mit kleineren Einkommen, die besonders stark vom Anstieg der Energiekosten betroffenen sind, werden nach Beschluss der Bundesregierung mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss unterstützt. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Zuschusshöhe verdoppelt, weil sich die Preise für Gas und Öl seit der ersten Berechnung im November 2021 enorm erhöht haben. Das Gesetz wurde mittlerweile im Deutschen Bundestag verabschiedet. Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, unterstützt die Bundesregierung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Zur Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen sowie insbesondere auch aller Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung zusätzlich zur Absenkung der EEG-Umlage auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde seit 1. Januar 2022 die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDF für 1. Januar 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 vorgesehen. Zur steuerlichen Entlastung angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich werden gemäß dem Kabinettbeschluss vom 16. März 2022 mehrere Maßnahmen umgesetzt: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Zudem werden Fernpendlerinnen und Fernpendler durch die auf das Jahr 2022 vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale um 3 Cent auf 38 Cent pro Kilometer entlastet. Die Anpassung der Entfernungspauschale bewirkt auch eine Erhöhung der Mobilitätsprämie, die Geringverdienende entlastet. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und in welcher Weise aufgrund der aktuell volatilen Energiepreisentwicklung weitere Entlastungen erfolgen können.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv