Schriftliche Frage
Stilllegung von Ackerflächen
- Eingereicht
- 8. April 2022
- Drucksache
- 20/1355
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hält die Bundesregierung trotz der Ukraine-Krise, kritischer Anmerkungen, zum Beispiel durch den Abgeordneten Karlheinz Busen (FDP) (Rede am 24. März 2022 im deutschen Bundestag zum Haushaltsplan des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung), der Hinweise der EU-Kommission und des damit drohenden Welthungers an der mindestens 4-prozentigen Stilllegungsfläche ab nächstem Jahr fest, und wenn ja, ist für die Bundesregierung der sogenannte Klimawandel bzw. die Biodiversität wichtiger, als den Hunger auf der Welt zu bekämpfen (www.agrarheute.com/politik/brache-oezdemir-schaltet-stu r-591780)?
Die Antwort der Bundesregierung
Die Optionen für die Mitgliedstaaten bezüglich des zu erbringenden Mindestanteils an nichtproduktiven Flächen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 sind im EU-Recht vorgegeben. Wie gesetzlich festgelegt, kommt in Deutschland ab dem Jahr 2023 die Option zur Anwendung, 4 Prozent des Ackerlandes als Brache oder mit Landschaftselementen zu erbringen. Eine Möglichkeit zum Aussetzen dieser Regelung sieht das EU-Recht für die Mitgliedstaaten nicht vor.
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