Direkt zum Inhalt
Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Sonderbeihilfen für Agrarbetriebe

Eingereicht
6. Mai 2022
Drucksache
20/1679
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

In welcher Form (direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen etc.), und wann sollen die von der EU-Kommission genehmigten Sonderbeihilfen bei den Betrieben der Landwirte ankommen bzw. ist eine Antragstellung möglich (www.topagrar.com/management-und-politik/news/auch-fuer-deutsch e-agrarbetriebe-eu-kommission-genehmigt-sonder beihilfen-13079626.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die von der Europäischen Kommission genehmigte deutsche Beihilferegelung „Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens (BKR) der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ (sog. BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022) sieht vor, dass Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Fischereiund Aquakultur tätig sind, Beihilfen (in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen und Vergünstigungen, Garantien und Darlehen) von bis zu 35.000 Euro je Unternehmen gewährt werden können; gewerblichen Unternehmen können finanzielle Hilfen von bis zu 400.000 Euro je Unternehmen gewährt werden. Welche konkreten Maßnahmen auf dieser Grundlage gefördert werden sollen, wird zurzeit geprüft.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv