Kleine Anfrage
Umgang mit Haustieren ukrainischer Flüchtlinge
- Eingereicht
- 9. Mai 2022
- Drucksache
- 20/1698
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
„Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine hat zu einer massiven Fluchtbewegung von Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine in die EU geführt“ (https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ukraine-krise/). Diesen Menschen sind auch ihre Haustiere zu einem wichtigen Teil ihres Lebens geworden. Soziologen der Uni Hamburg stellen den Status von Haustieren in der westlichen Welt als quantitativ und qualitativ enorm ansteigend heraus (https://www.sueddeutsche.de/panorama/ukraine-fluechtlinge-haustiere-1.555 4819). Die Tiere werden als beste Freunde und sogar als Familienmitglieder wahrgenommen. Sie gelten inzwischen „als schutzbedürftig, ähnlich wie Kinder“ (ebd.). In der Europäischen Union (EU) gelten für Hunde, Katzen, Kaninchen und Frettchen, die aus Drittländern (Ukraine) in die EU gebracht werden, tierseuchenrechtliche Bestimmungen zum Schutz gegen die Tollwut. Die Ukraine gilt als ein sogenanntes nicht gelistetes Drittland (Anhang II Teil 1 und 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 577/2013). Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen (https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ukraine-krise/). Regulär wurde bisher die Ausstellung eines Heimtierausweises, die Anwendung von Mikrochipping, eine Tollwut-Impfung, eine Antikörpertiter-Bestimmung oder ggf. eine Isolierung des Tieres als geltendes Verfahren in Deutschland angewendet (ebd.). Mithilfe des Friedrich-Loeffler-Institutes wurde eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung der Fuchstollwut durch ungeimpfte Hunde und Katzen aus der Ukraine berechnet (ebd.). Tiere, die sich zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der Inkubationsphase befinden, haben etwa eine Wahrscheinlichkeit von 1 : 300 000 diese Krankheit zu übertragen (ebd.). „Die Fuchstollwut ist in der Ukraine noch endemisch, und die Krankheit trat in den vergangenen Jahren auch bei ungeimpften Hunden und Katzen immer noch auf“ (ebd.). Die Verordnungen der Bundesländer zur Quarantäne in Privatquartieren sind sehr different zu lesen. Einige Länder vertreten eine 21-tägige Beobachtungsphase im häuslichen Umfeld (https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/tiere-gefluechtete-ukraine-hund-katze-animalcarepoint-berlin.html). Die Europäische Kommission legt ihren Mitgliedstaaten nahe, die Einreisebestimmungen hinsichtlich der Tollwutimpfung zu erleichtern. Dazu hat sie eine Vorabgenehmigung gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nummer 576/2013 erlassen. Deutscher Bundestag Drucksache 20/1698 20. Wahlperiode 09.05.2022 Die Einreisenden werden anschließend gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen (https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ukraine-krise/). Aufgrund der Vielzahl der aufgenommenen Tiere sind die Tierheime Deutschlands vielerorts überfüllt und können für die Kosten für Impfung (pro Hund 100 Euro) und Futter (15 Euro pro Tag) kaum aufkommen (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/krieg-ukraine-fluechtlinge-haustiere-tierheim-10 0.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung zusammenfassende Zahlen zur Gesamtzahl der aufgenommenen Tiere (bitte geordnet nach Hunden, Katzen, Frettchen, sonstigen a
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung zusammenfassende Zahlen zur Gesamtzahl der aufgenommenen Tiere (bitte geordnet nach Hunden, Katzen, Frettchen, sonstigen aufschlüsseln; falls sonstige nach Tierart aufschlüsselbar sind, diese auch aufschlüsseln)?
2. In welchen Bundesländern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelungen der Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Quarantäne zur Tollwutüberwachung von 21 Tagen in häuslicher Beobachtung, in welchen Ländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung gänzlich davon abgerückt?
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Landkreise, die der Empfehlung der Europäischen Kommission nach einer Verkürzung der Quarantäne oder der Möglichkeit der Unterbringung in häuslicher Quarantäne nicht Folge leisten, wenn ja, welche, und warum?
4. Plant die Bundesregierung die gemeinsame Unterbringung der Geflüchteten mit ihren Haustieren oder zumindest eine Unterbringung in räumlicher Nähe?
5. Mit welchen Mitteln möchte die Bundesregierung ggf. dem psychischen Druck der Betroffenen entgegnen, wie kann man schnell Abhilfe schaffen, um das kriegsbedingte Leid bezüglich der Haustiere als “Familienbestandteil“ zu mindern?
6. Plant die Bundesregierung, die Unterbringung von Haustieren in Flüchtlingsunterkünften kontrolliert zu legitimieren, beispielsweise mit veterinärmedizinischer Betreuung? a) Wenn ja, wie kann das genau vollzogen und kontrolliert werden? b) Wenn ja, stehen genügend ausgebildete, qualifizierte Veterinäre dazu zur Verfügung?
7. Erwägt die Bundesregierung, Tierheimen, Tierschutzorganisationen, Tiertafeln, Animal Care Points finanzielle Unterstützung für Futtermittel, Impfungen, Katzenklos, Leinen, Transportboxen, Futternäpfe, Decken zu gewähren? a) Wenn ja, in welcher Höhe möchte man diese existenziell hohen Kosten mindern? b) Wenn nein, warum nicht?
8. Zieht die Bundesregierung die Möglichkeit der Schaffung einer einheitlichen Meldeplattform zur Tiervermittlung ukrainischer Haustiere auf Bundesebene in Betracht? a) Wenn ja, wie könnte diese Plattform gepflegt und gewartet werden, wer trägt die Kosten? b) Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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