Kleine Anfrage
Versorgungsunterbrechungen bei Netzbetreibern in Rheinland-Pfalz und im Saarland im Jahr 2021
- Eingereicht
- 9. Mai 2022
- Drucksache
- 20/1704
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Gemäß § 52 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundesnetzagentur bis zum 30. April eines Jahres alle in ihrem Energieversorgungsnetz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen in einem Bericht zu melden. Der Bericht hat mindestens den Zeitpunkt und die Dauer der Versorgungsunterbrechung, das Ausmaß der Versorgungsunterbrechung sowie die Ursache der Versorgungsunterbrechung zu enthalten. Darüber hinaus haben die Netzbetreiber die Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen darzulegen und die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr anzugeben. Die von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldeten Versorgungsunterbrechungen können nur dem jeweiligen Netzgebiet des Netzbetreibers zugeordnet werden. Bei Netzbetreibern, deren Netzgebiet sich über mehrere Bundesländer erstreckt, erfolgt die Zuordnung der Versorgungsunterbrechungen zu einem Bundesland anhand des Firmensitzes des Netzbetreibers (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Versorgungsunterbrechungen/Auswertung_Strom/start.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Versorgungsunterbrechungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen in Rheinland-Pfalz und im Saar
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Versorgungsunterbrechungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 jeweils gemeldet (bitte nach Name des Netzbetreibers, seinem Netzgebiet mit Zeitpunkt und Dauer der Versorgungsunterbrechung, Ausmaß der Versorgungsunterbrechung sowie Ursache der Versorgungsunterbrechung aufschlüsseln)?
2. Welche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Versorgungsunterbrechungen haben die betreffenden Netzbetreiber jeweils dargelegt?
3. Welche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für das letzte Kalenderjahr haben die betreffenden Netzbetreiber jeweils angegeben (bitte nach Endverbraucher und Industrieverbraucher aufschlüsseln)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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