Mündliche Frage
Hinwirken auf den Entzug der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie PETA
- Eingereicht
- 11. Mai 2022
- Drucksache
- 20/33
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Geben die vergangenen Aktionen und jüngsten Äußerungen der Tierschutzorganisation PETA, nach denen der Pferdesport allgemein als Tierquälerei verurteilt wird (www.agrarheute.com/land-leben/peta-tierrechtler-verurteilen-reitentierquaelerei-592420?#:~:text=Peta%20klagt%20%C3% B C b e r % 2 0 g e n e r e l l e n % 2 0 M i s s b r a u c h % 2 0 d u r c h % 20Reiten&text=April%20werden%20diverse%20Pferde% 20gezwungen,die%20sensiblen%20Fluchttiere%20immensen %20Stress; vergleiche auch www.peta.de/neuigkeiten/tierrechtsinstitut-universitaet-bremen/), der Bundesregierung Anlass, im Rahmen einer einheitlichen Rechtsauslegung darauf hinzuwirken, dass solche Organisationen künftig durch den Entzug der Gemeinnützigkeit nicht mehr in den Genuss von Steuerbegünstigungen kommen können (vergleiche dazu auch Bundestagsdrucksache 19/2580)? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Handeln, Tun oder Unterlassen einzelner Personen oder Organisationen positiv oder negativ zu kommentieren. Für die steuerliche Bewertung eines Sachverhaltes sind nach der Finanzverfassung die Steuerverwaltungen der Länder zuständig. Frage 38
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