Mündliche Frage
Schutz von Ortsüblichen Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe
- Eingereicht
- 11. Mai 2022
- Drucksache
- 20/33
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Erwägt die Bundesregierung, nach dem französischen Modell ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe zu schützen, und, wenn ja, in welcher Form, und, wenn nein, warum nicht (www.topagrar.com/panorama/news/gerueche-und-geraeusche-auf-dem-land-sollen-kulturgutwerden-12669938.html)? Ein Rechtsetzungsvorhaben nach dem französischen Modell mit dem Ziel, ortsübliche Emissionen des Landlebens als Teil des kulturellen Erbes einzustufen und so gegen Klagen insbesondere der Landbevölkerung zu schützen, wird von der Bundesregierung derzeit nicht in Erwägung gezogen. Geräusche und Gerüche, die die Landwirtschaft verursacht, sind insbesondere im ländlichen Raum bereits durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinreichend berücksichtigt und vor Beschwerden geschützt. Der zivilrechtliche Nachbarschutz und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Immissionsschutzes regeln in angemessener Weise den Ausgleich der Interessen, sodass kein Bedarf für eine gesetzgeberische Initiative erkennbar ist. Frage 53
Zu dieser Frage liegt hier noch keine Antwort im Wortlaut vor. Das vollständige Dokument beim Deutschen Bundestag enthält sie.
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