Kleine Anfrage
Förderprogramm Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/117)
- Eingereicht
- 9. Juni 2022
- Drucksache
- 20/2184
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
20/117 zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat die Bundesregierung grundsätzliche Fragen zum Förderverfahren beantwortet. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, welches nach der Unterrichtung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/125) auch erreicht wurde, die Innovationskraft zu stärken und so neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen (https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2020.pdf?__blob=publi cationFile&v=11). Ungeachtet dessen sind nach Auffassung der Fragesteller grundsätzliche Fragen unbeantwortet geblieben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Projekte wurden in den 20 Unternehmen, die seit dem Beginn des Förderprogramms im Jahr 2008 die meisten Bewilligungen erhielten (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsd
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte wurden in den 20 Unternehmen, die seit dem Beginn des Förderprogramms im Jahr 2008 die meisten Bewilligungen erhielten (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/117), konkret gefördert (bitte die Branchen der geförderten Unternehmen angeben)?
2. Aus welchen Gründen ist die Anzahl der Anträge seit 2015 im Vergleich zu der Anzahl der Anträge vor 2015 um etwa 35 Prozent gesunken (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/117)?
3. Wie viele der gestellten Anträge in den Jahren 2018 bis 2020 wurden abgelehnt?
4. Welche Projekte wurden im Rahmen der „Erbringung von Dienstleistungen in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft“ gefördert (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/117)?
5. Wie viele Insolvenzen bzw. laufende Widerspruchsverfahren verbergen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den seit 2018 noch offenen Verwendungsnachweisen (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/117)?
6. Welche Konsequenzen hat es für die Zuwendungsempfänger, wenn sie ihre Verwendungsnachweise verspätet einreichen? Deutscher Bundestag Drucksache 20/2184
20. Wahlperiode 09.06.2022
7. Aus welchen Gründen steigt nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl verspätet eingereichter Verwendungsnachweise seit 2018 deutlich an (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/117)?
8. Wird der Auftrag an das RKW Kompetenzzentrum Eschborn zur Erstellung der jährlichen Erfolgskontrolle des ZIM durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgeschrieben (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/117)?
9. Durch welche Mittel wird das RKW Kompetenzzentrum Eschborn finanziert und/oder gefördert (bitte getrennt nach Landesmitteln und Bundesmitteln aufteilen)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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