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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Mögliche Auswirkungen des Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Eingereicht
9. September 2022
Drucksache
20/3366
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Ende Juni dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur pauschalen Verringerung der Verwendung und des Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel und der Verwendung der „besonders gefährlichen“ Wirkstoffe um 50 Prozent bis 2030 veröffentlicht (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-deal-weniger-chemische-pestizide-umfa ssende-renaturierung-2022-06-22_de). In Natura 2000-Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell verboten werden (ebd.). Die Maßnahmen dienen der Umsetzung des EU-Green Deals (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Gebiete in Deutschland gelten nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwe Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Gebiete in Deutschland gelten nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln als sogenannte sensitive areas, in denen die Anwendung verboten werden soll (https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-06/pesticides_sud_eval_2022_reg_2022-305_en.pdf)? 2. Wie viele Hektar der in Frage 1 genannten Gebiete sind nach Kenntnis der Bundesregierung landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünlandund Ackerlandflächen; bitte je Gebietsart, Hektar und Nutzungsform angeben)? 3. Welche Gebiete in Deutschland gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als „ökologisch empfindliche Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen“, in denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemäß Verordnungsvorschlag der EU-Kommission generell verboten werden soll, wie viele Hektar sind davon in Deutschland betroffen, und wie viele Hektar davon sind landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünlandund Ackerlandflächen; https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaische r-gruner-deal-weniger-chemische-pestizide-umfassende-renaturierung-202 2-06-22_de)? Deutscher Bundestag Drucksache 20/3366 20. Wahlperiode 09.09.2022 4. Wie genau ist die Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei Twitter zu verstehen, dass die Karte aller Schutzgebiete nicht aussage, ob und in welchem Umfang der Pflanzenschutzmitteleinsatz dort künftig eingeschränkt werde, und welchen Spielraum lässt der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission diesbezüglich nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung überhaupt zu (https://twitter.com/bmel/status/1553033328500031490)? 5. Wie viele Schutzgebiete nach Naturschutzrecht wurden von der Bundesregierung nach Brüssel gemeldet (CDDA-Datenbank), und wie viele Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünlandund Ackerlandflächen) befinden sich in diesen Gebieten (https://www.bfn.de/karten-und-daten/karte nanwendung-schutzgebiete-deutschland)? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, was eine Einschränkung oder ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den o. g. Schutzgebieten, ggf. für die Ernteerträge und die Ertragssicherheit in Deutschland, konkret bedeuten würde? a) Wenn ja, welche (bitte Auswirkungen auf Ernteerträge in Millionen Tonnen angeben)? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln insgesamt Auswirkungen auf die Ernteerträge und die Ertragssicherheit in Deutschland hat? a) Wenn ja, welche (bitte Auswirkungen auf Ernteerträge in Millionen Tonnen angeben)? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln insgesamt Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise in Deutschland hat? a) Wenn ja, welche genau, und was bedeutet das ggf. bezüglich der weiteren Inflationsentwicklung? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Ankündigungen und Versprechen der Politik aus dem Jahr 2015, dass Landund Forstwirte unter den Bedingungen von Natura 2000 die bisherige Bewirtschaftung fortführen können, weil erst durch ihr Handeln der schützenswerte Zustand erreicht worden sei (https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/immer-aerger-bei-bewirtschaftung-in-ffh-gebieten-9544355.html)? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln vor dem Hintergrund, dass das beabsichtigte Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln u. a. für Natura 2000-Gebiete gelten soll? 10. Teilt die Bundesregierung das Ziel des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aus dem Jahr 2019, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten komplett verboten werden soll, und wenn ja, was bedeutet das im Zusammenhang mit dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (7. Mai 2019, https:// m . f a c e b o o k.com/bmu.bund/photos/a.1813207738909859/2445447909019169/?ty pe=3)? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob zusätzliche Kosten und Belastungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland durch die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zukommen (https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-06/pesticides_sud_eval_2022_reg_2022-30 5_en.pdf)? a) Wenn ja, welche konkret, und welchen Einfluss hat das ggf. auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft (bitte einzeln und gesamt aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 12. Hat die Bundesregierung untersucht oder liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob Lebensmittelimporte nach Deutschland durch die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln steigen könnten? a) Wenn ja, um wie viel würden diese Importe ggf. steigen, und was bedeutet das nach Auffassung der Bundesregierung für die deutsche Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 13. Sind der Bundesregierung Leakage-Effekte bekannt, die sich ggf. durch die Umsetzung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ergeben würden (ebd.)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant? 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob ein generelles Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ökologische und ökonomische Auswirkungen für städtische Grünflächen, öffentliche Parks und Gärten, Spielplätze, Schulen, Freizeitund Sportplätze, öffentliche Wegen o. Ä. hätte (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/europaischer-gruner-de al-weniger-chemische-pestizide-umfassende-renaturierung-2022-06-2 2_de)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine dementsprechende Folgenabschätzung geplant?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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