Kleine Anfrage
Verwendung von Mährobotern - Mögliche Gefahren für den Igel durch Verwendung von Mährobotern
- Eingereicht
- 18. Oktober 2022
- Drucksache
- 20/4034
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Automatische und programmierbare Rasenmäher (sogenannte Mähroboter) sind in Deutschland sehr beliebt, weil sie den Grundbesitzern oft eine lästige Arbeit abnehmen, das Mähen. Leider kommt es bei der Verwendung von Mährobotern oftmals zu einer tödlichen Gefahr für freilebende Tiere wie dem Igel. Für Igel, die sich bei Gefahr zu einer Kugel zusammenrollen und erstarren, wird ein Aufeinandertreffen mit einem Mähroboter meist zum tödlichen Verhängnis. Da der Igel nachtaktiv ist und viele Mähroboter während der Nachtstunden betrieben werden, scheint dies eine tödliche Spirale zu ergeben. Oft erleiden die Tiere durch die scharfen Messer massive Verletzungen. Jungtiere sind dabei besonders gefährdet, allein schon wegen ihrer geringeren Körpergröße. Oft bleibt das „Massaker“ auf dem Rasen allerdings unbemerkt, weil die Wildtiere im Verletzungsfall keine Schmerzenslaute ausstoßen und sich ins Unterholz zurückziehen, um dort qualvoll zu verenden (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html). In Belgien haben sich daher mehrere Gemeinden dazu entschlossen, ein Verbot des nächtlichenEinsatzes von Mährobotern zu beschließen, um dieses besonders geschützte Tier, den Igel, vor Verstümmelungen bzw. vor dem Tod durch Mähroboter zu schützen (https://ostbelgiendirekt.be/verbot-von-rasenmaeher-ro botern-289066). Grundsätzlich steht der Igel gemäß der Bundesartenschutzverordnung (§ 1 i. V. m. Anlage 1 – „Schutzstatus wild lebender Tierund Pflanzenarten“ als nicht exkludiertes Säugetier) und dem Bundesnaturschutzgesetz (vgl. § 39 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG) in Deutschland unter besonderem Schutz. Darüber hinaus kann das Betreiben eines Mähroboters, durch den ein Igel oder ein sonstiges Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird, für den Verantwortlichen auch strafrechtlich relevant sein, wenn er durch den Betrieb des Mähroboters den Tod eines Wirbeltieres für möglich hält und sich damit abfindet, mithin zumindest mit dolus eventualis handelt (§ 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes). Wird ein Igel durch den Betrieb eines Mähroboters in fahrlässiger Weise getötet, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 18 Absatz 1 Nummer 5 i. V. m. § 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes). In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowohl dem Individuenals auch dem populationsbezogen Artenschutzrecht verschrieben. Der rechtliche Hintergrund, so die Bundesregierung, seien die in nationales Recht umgesetzten Regelungen der Flora-Fauna-Habitat-Deutscher Bundestag Drucksache 20/4034 20. Wahlperiode 18.10.2022 Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. In diesen Richtlinien sind die Konzepte sowohl des Individuenschutzes als auch des Populationsschutzes verankert. Im Koalitionsvertrag wird auch auf die stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz hingewiesen. Ein Ansatz zur Stärkung des Populationsschutzes ist das im Koalitionsvertrag vorgesehene nationale Artenhilfsprogramm (siehe Koalitionsvertrag, S. 37, letzter Absatz – https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-ko av2021-data.pdf?download=1). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat sich die Bundesregierung generell mit der Gefahr für Vertreter besonders und/oder streng geschützter Arten von Säugetieren, wie zum Beispiel d
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung generell mit der Gefahr für Vertreter besonders und/oder streng geschützter Arten von Säugetieren, wie zum Beispiel den Igel, durch automatische, programmierbare Mähroboter auseinandergesetzt und sich eine Auffassung dazu gebildet, und wenn ja, welche?
2. Verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Verletzung, Verstümmelung bzw. Tötung von besonders geschützten Säugetieren, hier vor allem der Igel, durch den Einsatz von sogenannten Mährobotern in Deutschland über Erkenntnisse, und wenn ja, welche (wenn ja, bitte nach Bundesländern, Anzahl, Art der Verletzung, Verstümmelung und Tötung von besonders geschützten Säugetieren gemäß Bundesartenschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz auflisten)?
3. Welche und wie viele geeignete Igelauffangstationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Anzahl und Bundesländern auflisten)?
4. Hat sich die Bundesregierung zu der Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der durch Mähroboter betroffenen besonders und/oder streng geschützten Tierarten, insbesondere Igel, eine eigene Auffassung gebildet (wenn ja, welche)? Ist der Bundesregierung der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Ansatz eines Nachtmähverbotes in Teilen Belgiens bekannt, und wenn ja, erachtet sie diesen auch für Deutschland als grundsätzlich praktikabel?
5. Welche Arten werden von der Bundesregierung durch die nationalen Artenhilfsprogramme konkret in den Blick genommen, und welche konkreten Maßnahmen werden bezüglich der Gefahr durch Mähroboter von der Bundesregierung ins Auge gefasst?
6. Werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der Umsetzung der nationalen Artenhilfsprogramme auch Schutzstandards des Artenschutzrechts für besonders geschützte Säugetiere, sowohl individuenals auch populationsbezogen, umgesetzt? Wenn ja, welche, und in welchem Umfang, und wenn nein, wann ist mit einer Umsetzung von konkreten Schutzstandards durch das BfN in den nationalen Artenhilfsprogrammen zu rechnen?
7. Wurden in Bezug auf das geplante Artenhilfsprogramm der Bundesregierung (siehe Koalitionsvertrag, S. 37, letzter Absatz – https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d7 59a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1) schon strategische und zielorientierte Verhandlungen und Arbeitsprogramme abgehalten und durchgeführt, und bis wann und in welchem Umfang ist mit einer konkreten Vorlage eines Artenhilfsprogramms durch die Bundesregierung zu rechnen?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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