Mündliche Frage
Emissionsmenge der nicht vom Anhang I des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz erfassten Anlagen
- Eingereicht
- 18. Januar 2023
- Drucksache
- 20/78
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Wie viele Emissionen verursachen die Anlagen, die nicht vom Anhang 1 zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG; www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/anhang_1. html) erfasst wurden, im Vergleich zu den Anlagen, die vom Anhang 1 zum TEHG erfasst werden? Die in Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aufgelisteten Tätigkeiten erfassen große Kraftwerke und Industrieanlagen, deren Emissionen im nationalen Emissionsinventar den Sektoren Energie und Industrie zugeordnet sind. Die Gesamtemissionen dieser beiden Sektoren betrugen 2016 bis 2018 im Durchschnitt etwa 523 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Die Emissionen der von Anhang 1 TEHG erfassten Anlagen aus diesen Sektoren betrugen 2016 bis 2018 im Durchschnitt etwa 437 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dies entspricht also einem Anteil von knapp 85 Prozent der Gesamtemissionen beider Sektoren, die vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Die restlichen etwa 15 Prozent der Emissionen in den Sektoren Energie und Industrie entfallen damit auf Anlagen, die nicht von den Tätigkeiten nach Anhang 1 TEHG erfasst sind. Dabei handelt es sich insbesondere um kleinere Anlagen, deren Kapazität geringer ist als die bei den einzelnen Tätigkeiten nach Anhang 1 TEHG angegebenen Mindestkapazitäten, sowie um Anlagen, die generell vom Anwendungsbereich des TEHG ausgenommen sind (zum Beispiel Abfallverbrennungsanlagen). Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEHG) werden allerdings auch die CO2- Emissionen solcher Anlagen, die nicht vom Anhang 1 TEHG erfasst sind, mit einem CO2-Preis belegt, soweit es sich um CO2-Emissionen aus dem Einsatz von fossilen Brennstoffen handelt. Die CO2-Emissionen aus dem Einsatz fossiler Brennstoffe dieser Anlagen betragen mehr als die Hälfte der nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Emissionen in den Sektoren Energie und Industrie. Frage 33
Zu dieser Frage liegt hier noch keine Antwort im Wortlaut vor. Das vollständige Dokument beim Deutschen Bundestag enthält sie.
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