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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Verwendung von Glyphosat im Schienenverkehr

Eingereicht
22. März 2023
Drucksache
20/6108
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesregierung hatte bereits früh angekündigt, gegen eine weitere Verlängerung der Verwendungserlaubnis von Glyphosat zu stimmen (utopia.de/glyph osat-ausstieg-schulze-umweltministerium-111346/). Die Europäische Kommission verlängerte nun die die Zulassung des Herbizids Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mehr Zeit benötige, um zuverlässige und fundierte Studien vorzuweisen. (www.br.de/nachrichten/bayern/glyphosat-verlaengerung-in-der-eu-was-be deutet-das,TOqj1xB). Bei Glyphosat handelt es sich um einen der besten untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, bei dem durch turnusmäßige Untersuchungen und Kontrollen eine Schädigung von Gesundheit und Umwelt bei einer sachgerechten Anwendung bis jetzt ausgeschlossen werden konnte (www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html). Ein Wechsel zu mechanischen Unkrautentfernungsverfahren würde eine stärkere Bodenbearbeitung bedeuten. Dies birgt ökologische negative Konsequenzen wie eine Abnahme der Bodenfruchtbarkeit, Bodenerosion und ein erhöhter CO2-Verbrauch durch mehrere Feldüberfahrten. Zudem hat ein Verbot von Glyphosat für die Landwirte schwerwiegende ökonomische Folgen (www.raiffeisen.com/news/artikel/studie-sagt-bei-glyp hosat-verbot-schwerwiegende-folgen-voraus-30366855#:~:text=Ein%20Verbot %20von%20Glyphosat%20h%C3%A4tte,Studie%20des%20Marktforschungsu nternehmens%20Kleffmann%20Group). Mit 57 Tonnen Ausbringung im Jahr 2018 zählt die Deutsche Bahn AG als der größte Einzelverbraucher von Glyphosat. Da das Breitbandherbizid 2023 verboten werden sollte, entschied sich das Unternehmen bereits 2020, den Verbrauch auf die Hälfte zu reduzieren und 2023 anschließend zu alternativen Verfahren zu wechseln (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/unkraut-im-gleisbett-deutsche-bahn-will-ab-2023-auf-glyphosat-verzichten/27965268.html). Die Deutsche Bahn AG beweist aus Sicht der Fragesteller selbst, dass ein präziser und somit sparsamer Einsatz von Glyphosat mittels moderner Kamerasysteme zur Pflanzenerkennung und weitere mechanisch-manuelle Verfahren möglich sind (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/27499). Dementsprechend heißen die Fragesteller ein pauschales Ausbringungsverbot von Pflanzenschutzmitteln, wie es derzeit von der EU-Kommission geplant ist, nicht gut. Deutscher Bundestag Drucksache 20/6108 20. Wahlperiode 22.03.2023 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse, welche Methoden zur Befreiung des Gleisbetts von Unkraut im deutschen Schienenverkehrs 2022 angewendet wurden? a) Wenn ja, wie viel Tonnen Glyphos Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung konkrete Kenntnisse, welche Methoden zur Befreiung des Gleisbetts von Unkraut im deutschen Schienenverkehrs 2022 angewendet wurden? a) Wenn ja, wie viel Tonnen Glyphosat sind auf wie viel Länge Gleisstrecke ausgebracht worden? b) Wenn ja, welche alternativen Methoden sind auf wie viel Länge Bahnstrecke angewendet worden, und als wie effizient ordnet die Bundesregierung diese ein? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Methoden für die Unkrautentfernung im Gleisbett 2023 angewendet werden sollen? a) Wenn ja, wird die Deutsche Bahn AG ihr Ziel, auf Glyphosat zu verzichten, erreichen? b) Wenn ja, welche alternativen Verfahren werden auf wie viel Länge Bahnstrecke angewendet, und aus welchen Gründen hat sich Deutsche Bahn AG hierzu entschieden? 3. Wie schätzt die Bundesregierung die präzise Ausbringungstechnik von Glyphosat der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der Effizienz und lokalen Anwendung und somit das Verhindern des Abdriftens auf schützenswerte Bestandteile der umliegenden Umgebung ein, und sieht die Bundesregierung darin die Begründung, dass ein pauschales Verbot kritisiert wird? 4. Wie schätzt die Bundesregierung die bekannten Risiken von herbizidfreien Verfahren im Vergleich zu der Verwendung einer sparsamen und präzisen Anwendung von Glyphosat ein? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zu den Untersuchungen zur Vegetationskontrollen auf Gleisanlagen mit herbizidfreien Verfahren vom Julius-Kühn-Institut? a) Wenn ja, werden die untersuchten Verfahren hinsichtlich der Schadensauswirkung auf die Umwelt analysiert? b) Wenn ja, werden die untersuchten Verfahren hinsichtlich der Effizienz analysiert, und wie oft müssen die Verfahren im Jahr angewendet wenden, um eine Sicherung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten? c) Wenn ja, werden die Kosten der untersuchten Verfahren ermittelt, und wie hoch werden diese im Vergleich zu einer Unkrautregulierung mit Herbiziden sein? 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Kommentare, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat zustande gekommen sind? 7. Auf welche wissenschaftlich tragfähige Arbeit fußt die Entscheidung der Bundesregierung, Glyphosat vom Markt nehmen zu wollen?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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