Kleine Anfrage
Mögliche Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland
- Eingereicht
- 22. März 2023
- Drucksache
- 20/6109
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit 2018 sind zuckerhaltige Getränke in Großbritannien mit einer Extrasteuer, der sogenannten Soft Drinks Industry Levy (SDIL) belegt, wodurch der Zuckergehalt der Getränke deutlich gesenkt wurde (www.dailymail.co.uk/health/article-11766413/As-obesity-rates-continue-rise-Jamie-Olivers-sugar-tax-faile d.html). In Deutschland konnte sich bislang noch keine Regierung dazu durchringen, eine solche Steuer auf den Weg zu bringen. Nachdem sie während der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zunächst gerüchteweise vorgesehen war, ist sie weder im Koalitionsvertrag benannt noch in das Eckpunktepapier zur nationalen Ernährungsstrategie miteingeflossen (www.fr.de/wirtschaft/ampel-koalition-zuckersteuer-spd-gruene-fdp-regierung-koalitionsvertrag-politik-news-91136146.html#:~:text=Ampel %3A%20%C3%9Cberraschung%20in%20Koalitionsvertrag%20%E2%80%93 %20Zuckersteuer%20nicht%20enthalten&text=Wie%20zun%C3%A4chst%20 berichtet%2C%20enth%C3%A4lt%20der%20Koalitionsvertrag%20des%20A mpelb%C3%BCndnisses%20keine%20Zuckersteuer). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke und Erfrischungsgetränke? a) Wenn ja, wann ist mit einem er
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke und Erfrischungsgetränke? a) Wenn ja, wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, und welche Details kann die Bundesregierung bereits nennen? b) Wenn nein, warum zieht es die Bundesregierung nicht in Betracht, eine Zuckersteuer zu erheben?
2. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Zuckersteuer auf andere Lebensmittel außer Getränke und Erfrischungsgetränke? a) Wenn ja, wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, und welche Details kann die Bundesregierung bereits benennen? b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine Zuckersteuer auf andere Lebensmittel außer Getränke und Erfrischungsgetränke erheben? Deutscher Bundestag Drucksache 20/6109
20. Wahlperiode 22.03.2023
3. Plant die Bundesregierung die Einführung anderer Steuern auf Getränke und Lebensmittel, die zum Ziel haben, den Konsum von Zucker, Fett und Salz in der Bevölkerung zu reduzieren? a) Wenn ja, auf welchen der drei genannten Bestandteile wird sich die geplante Steuer beziehen, wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, und welche Details kann die Bundesregierung bereits benennen? b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine Zuckersteuer auf andere Lebensmittel außer Getränke und Erfrischungsgetränke erheben?
4. Möchte die Bundesregierung Steuern auf bestimmte Lebensmittel und Getränke teilweise oder sogar ganz erlassen? a) Wenn ja, welche Lebensmittel und Getränke oder Nahrungsmittelgruppen betrifft die vorgesehene Steuererleichterung, wie hoch wird der Steuervorteil ausfallen, und in welchem Zeitraum wird sie in Kraft treten? b) Wenn nein, warum möchte die Bundesregierung keine Steuererleichterungen für Lebensmittel ermöglichen?
5. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die sowohl positive als auch negative Effekte einer Zuckersteuer auf das Konsumverhalten der Bevölkerung beschreiben, und wenn ja, welche sind hier zu nennen, zu welchen Ergebnissen kommen die Studien, und hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen)?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele und welche Länder bereits Verbrauchssteuern auf zuckergesüßte Getränke und Erfrischungsgetränke erhoben haben, und wenn ja, welche Länder sind hier zu nennen, und seit wann wurde eine Zuckersteuer erhoben?
7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch die prozentualen Kostensteigerungen auf einzelne Produkte und Produktgruppen, die durch die erhobene Zuckersteuer in den in Frage 6 erfragten Ländern anfallen (wenn ja, bitte ausführen)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob Länder, die eine Zuckersteuer erhoben haben, diese aus gewissen Gründen bereits wieder annullierten, und wenn ja, was war nach Wissen der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, die Steuer wieder zurückzunehmen?
9. Ist es der Bundesregierung bekannt, wie viel Steuereinnahmen in den in Frage 6 abgefragten Ländern mit der Zuckersteuer jährlich anfallen, und wenn ja, wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen seit Einführung der Zuckersteuer?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Steuereinnahmen eine Zuckersteuer jährlich in Deutschland erwirtschaften würde? a) Wenn ja, wie hoch sind die geschätzten Steuereinnahmen, und auf welcher Berechnungsgrundlage basieren die Daten? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bisher noch keine Berechnungen vornehmen lassen?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei langandauernden Stromausfällen
- 22.07.2026Deutschland als Investitionsstandort: Rolle, Auftrag und Ziele des Investitionsbeauftragten der Bundesregierung und der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
- 17.07.2026Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
- 10.07.2026Maßnahmen gegen den Verlust von Industriearbeitsplätzen in Deutschland