Mündliche Frage
Digitalisierung in der Verwaltung
- Eingereicht
- 10. Mai 2023
- Drucksache
- 20/102
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Wie möchte die Bundesregierung die Digitalisierung in der Verwaltung voranbringen (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/onlinezugangsgesetz-fdp-droht-behoerden-beilangsamer-digitalisierung-mit-strafen-a-e1e23bd0-0dfc-4885- 8763-68d126bda472)? Die Digitalisierung der Verwaltung ist und bleibt eine Dauerund Querschnittsaufgabe, die Politik und Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen langfristig und umfassend beschäftigen wird. Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das 2017 in Kraft getreten ist, und die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, gelten jetzt und dauerhaft und betreffen alle zuständigen Behörden in Deutschland. Mit der Überarbeitung des initialen Onlinezugangsgesetzes wird nun mit einem Änderungsgesetz der rechtliche Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Die Änderungen im Referentenentwurf unterstreichen die Anerkennung der Umsetzung des OZG als Daueraufgabe, weshalb es keine neue Umsetzungsfrist geben wird. Darüber hinaus ist ein begleitendes Monitoring zum OZG vorgesehen. Zudem werden die Voraussetzungen für die Anbindung der Kommunen durch die Länder verbessert. Des Weiteren stellt der Bund zentrale Basisdienste bereit, unter anderem das Bürgerkonto mit Postfachfunktion für eine rechtssichere Bescheidzustellung. Darüber hinaus wird für die digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale der einheitliche Umgang mit der elektronischen Schriftform geregelt. Weitere Neuerungen des Gesetzes sehen die Bereitstellung eines einheitlichen Beratungsangebots im Portalverbund sowie Datenschutzregelungen für Onlinedienste nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) vor. Des Weiteren wird die Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalklausel sichergestellt, die Verbindlichkeit von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit untermauert. Insbesondere die Bereitstellung eines zentralen Bürgerkontos für die Bürgerinnen und Bürger stellt eine erhebliche administrative Entlastung aller Beteiligten dar. Es wird in Zukunft möglich sein, sich mit einem einzigen Konto zu identifizieren, zu authentifizieren und mit allen Behörden zu kommunizieren. Dies sind die neuen gesetzlichen Maßnahmen. Die in der OZG-Umsetzung etablierten Strukturen und neuen Formate der Zusammenarbeit über die föderalen Ebenen bringen zudem die Digitalisierung über alle Politikfelder hinweg wesentlich voran. Frage 32
Zu dieser Frage liegt hier noch keine Antwort im Wortlaut vor. Das vollständige Dokument beim Deutschen Bundestag enthält sie.
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