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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Durchschnittliche Kosten für einen altersbedingten Pflegebedürftigen

Eingereicht
12. Mai 2023
Drucksache
20/6782
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch aktuell die Pflegekosten für einen altersbedingten Pflegebedürftigen durchschnittlich sind, wenn ja, wie hoch ist der Anteil, den Pflegeund Krankenkassen dabei übernehmen bzw. wie hoch ist der Anteil, der privat finanziert werden muss (www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheitpflege/pflege-im-heim/kosten-im-pflegeheim-wof uer-sie-zahlen-muessen-und-wofuer-die-pflegekas se-13906)?

Die Antwort der Bundesregierung

In der vollstationären Langzeitpflege umfasst das Gesamtheimentgelt pflegebedingte Kosten von bundesdurchschnittlich 2.587 Euro, Kosten für Unterkunft und Verpflegung von bundesdurchschnittlich 857 Euro und Investitionskosten von bundesdurchschnittlich 472 Euro (Berechnung auf Basis von Daten des Verbands der Ersatzkassen e. V. vom 1. Januar 2023, geringfügige rundungsbedingte Abweichungen sind möglich). Unter Berücksichtigung der Leistungsbeträge nach § 43 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI beträgt die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen an den pflegebedingten Kosten bundesdurchschnittlich rund 667 Euro monatlich. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden im stationären Bereich im Rahmen der Pflegesätze finanziert. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit einem jährlichen Pauschalbetrag an die soziale Pflegeversicherung in Höhe von 640 Mio. Euro (§ 37 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Darüber hinaus beteiligt sich die GKV bei außergewöhnlich hohem Behandlungspflegebedarf im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V an den Kosten. Die Eigenanteile der Versicherten bei außerklinischer Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen werden gemäß § 37c Absatz 3 SGB V erheblich reduziert. Die Pflegeversicherung trägt in der Gesamtbetrachtung der Leistungen der §§ 43 und 43c SGB XI mit durchschnittlich rund 1.920 Euro insgesamt fast drei Viertel der pflegebedingten Kosten bei stationärer Pflege.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv