Große Anfrage
Voraussetzungen und Folgen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation
- Eingereicht
- 7. Juni 2023
- Drucksache
- 20/7141
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht 2022 (Bundestagsdrucksache 20/520, im folgenden JWB 22) ausführlich dargelegt, dass sie plant, die sogenannte sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben. Dieses Vorhaben hat sich mittlerweile in zahlreichen Dokumenten niedergeschlagen. Zu erwähnen sind hier beispielsweise das Nationale Reformprogramm 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/1360, der Bundesbericht Forschung und Innovation 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/2400, die Start-up-Strategie der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/3063 und die Fachkräftestrategie der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/3990. Konkret äußert sich diese Transformation in Initiativen wie dem aktuell von der Regierungskoalition diskutierten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz, wonach Ölund Gasheizungen weitgehend verboten werden sollen (www.welt.de/wirtschaft/plus244603500/Oel-und-Gasheizungen-Kaum-Ausnahmen-Habecksetzt-sich-beim-Heizungsverbot-weitgehend-durch.html). Im Jahreswirtschaftsbericht 2023 (Bundestagsdrucksache 20/5380, im folgenden JWB 23) betont die Bundesregierung, diese Transformation trotz des Ukraine-Konflikts weiter verfolgen zu wollen. Wörtlich heißt es dort: „Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Politik den Anspruch einer Wirtschaftsordnung, die – ganz im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen – zugleich ökologisch, ökonomisch und sozial gerecht, inklusiv, innovativ und zukunftsgerichtet ist – die Sozial-ökologische Marktwirtschaft“ (JWB 23, S. 109). Die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, die geänderten Rahmenbedingungen (wie z. B. die dramatische Verringerung der Energieimporte aus Russland) in ihrem Handeln zu berücksichtigen, zeigt sich nach Ansicht der Fragesteller aktuell in der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023. Die sogenannte sozial-ökologische Transformation wird große Änderungen für die deutsche Wirtschaft und die deutsche Gesellschaft mit sich bringen. Die Bundesregierung spricht in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2022 davon, dass es Deutscher Bundestag Drucksache 20/7141 20. Wahlperiode 07.06.2023 sich um eine „Jahrhundertaufgabe“ (JWB 22, S. 27) handelt, und dass die vorgeblich notwendigen Maßnahmen zum sogenannten Klimaschutz „die Art und Weise, wie Menschen in Deutschland zukünftig leben und wirtschaften, tiefgreifend verändern“ werden (JWB 22, S. 28). Im Jahreswirtschaftsbericht 2023 nennt die Bundesregierung das „eine große und stetige gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung aller Beteiligten“ (JWB 23, S. 109). Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck kündigt in seinem Geleitwort zum Jahreswirtschaftsbericht 2022 (S. 5) sogar ausdrücklich an, dass es durch die „Transformation“ zu Verlusten kommen kann, die „auch Identitäten, Tradition, das, worauf wir stolz sind“ betreffen. Der Umbau der Wirtschaft hin zu einer nach Auffassung der Fragesteller vermeintlich klimaneutralen und nachhaltigen Produktionsweise stellt laut JWB 23 (S. 56) „insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine enorme Herausforderung mit massiven Investitionsbedarfen“ dar. Die Fragesteller haben angesichts dieser Herausforderungen und der drohenden Verluste die Sorge, dass sich die Bundesregierung zu wenig mit den Risiken und Problemen der geplanten „Transformation“ auseinandersetzt. Sie wirkt auf die Fragesteller sehr entschlossen, wenn es darum geht, ihre Ziele zu benennen und anzugehen. Die Herbeiführung einer sogenannten sozial-ökologischen Marktwirtschaft unter den Stichworten „Nachhaltigkeit“, „Klimaneutralität“ und „Dekarbonisierung“ betreibt sie mit Nachdruck. Jedoch bleibt aus Sicht der Fragsteller unklar, inwiefern die Bundesregierung im Blick hat, dass es nicht nur darum gehen darf, ‚wie‘ etwas produziert wird, sondern dass zunächst einmal die Frage geklärt werden muss, ‚was‘ überhaupt noch unter den Bedingungen einer „sozial-ökologischen“ Marktwirtschaft in Deutschland hergestellt werden kann. Derzeit warnen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände jedenfalls in seltener Einmütigkeit vor der Deindustrialisierung Deutschlands (www.merkur.de/wirtschaft/wirtschaft-befuerchtet-schleichende-deindustrialisierungzr-92000072.html). Überhaupt fürchten die Fragesteller, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage nicht erkennt. Bundeskanzler Olaf Scholz versprach im Gegenteil sogar ein neues Wirtschaftswunder: „Wegen der hohen Investitionen in den Klimaschutz wird Deutschland für einige Zeit Wachstumsraten erzielen können, wie zuletzt in den 1950er und 1960er-Jahren geschehen“ (Martin Greive und Julian Olk Berlin: „Olaf Scholz und die Mär vom Wirtschaftswunder“, Handelsblatt vom 13. März 2023, S. 8). Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute kommen in ihren Untersuchungen laut demselben Artikel allerdings zu einer komplett anderen Einschätzung als Bundeskanzler Olaf Scholz. Nach dem Konjunkturchef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) seien solche Wachstumsraten „reine Illusion“ und die Aussage des Bundeskanzlers „grotesk“. Um die Klimaziele zu erreichen, müsse weniger Energie verbraucht werden, und deswegen sei vielmehr mit einer Einschränkung der Produktion zu rechnen. Ähnlich, so der Artikel weiter, geht auch der Vizepräsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) davon aus, dass sich „das mittelfristige Wirtschaftswachstum in Deutschland eher verlangsamen als beschleunigen wird“. Er fügt hinzu, dass ein wesentlicher Grund für das Ausbleiben eines neuen Wirtschaftswunders eben gerade in den Investitionen in den Klimaschutz liegt, von denen sich Bundeskanzler Olaf Scholz die hohen Wachstumsraten verspricht. Die Investitionen in alternative Energien würden bloß die Energie aus anderen Quellen ersetzen. Sie erhöhten weder den Kapitalstock noch das Wachstum. Die Fragesteller halten den Vergleich mit dem besagten Wirtschaftswunder außerdem auch insofern für untauglich, als die physikalisch inhärenten Grenzen für die technische Entwicklung der sogenannten erneuerbaren Energien nahezu erreicht sind. Die Bundesregierung ignoriert aber in den Augen der Fragesteller nicht nur die Warnungen von Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsforschungsinstituten. Die Bundesregierung scheint es nach Wahrnehmung der Fragesteller mit der Umsetzung der Transformation so eilig zu haben, dass sie nicht einmal abwarten will, bis die von ihr selbst erkannten Voraussetzungen für den Erfolg der Transformation erfüllt sind. So schreibt sie im JWB 23 (ebd., S. 45), dass internationale Zusammenarbeit unerlässlich sei, „um auf dem globalen Markt Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für fortschrittliche CO2- arme Produktion möglichst gering zu halten.“ Gleich im nächsten Satz gibt sie jedoch zu: „Internationale Zusammenarbeit scheitert bisher“. Aus Sicht der Fragesteller ist es höchst fahrlässig, eine großangelegte Transformation der Wirtschaft durchzuführen, ehe die „unerlässlichen“ Bedingungen dafür erfüllt sind. Die Fragesteller erinnern mit Sorge an die Ereignisse, die sich im China des 20. Jahrhundert abgespielt haben. Nach dem Ende der „Anti-Rechts-Bewegung“, in der zwischen einer und zwei Millionen Menschen willkürlich als „rechts“ eingestuft und in Erziehungshaft gesteckt oder hingerichtet wurden (de.wikipedia.org/wiki/Anti-Rechts-Bewegung), initiierte Mao Zedong ab 1958 den sogenannten „Großen Sprung nach vorn“ (de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3 %9Fer_Sprung_nach_vorn). Ähnlich wie die sogenannte sozial-ökologische Transformation war es eine wohlklingende und vielleicht sogar wohlgemeinte Kampagne, um Wirtschaft und Gesellschaft zu reformieren. Nur kam es im Zuge der von der chinesischen Regierung konsequent verfolgten Transformation Chinas von einem Agrarzu einem Industrieland zu einer Hungersnot, der bis zu 55 Millionen Menschen zum Opfer fielen (ebd.). Es liegt den Fragstellern fern, der Bundesregierung zu unterstellen, bewusst eine ähnliche Katastrophe herbeizuführen oder in Kauf nehmen zu wollen. Sie halten es bei einer großangelegten, von der Bundesregierung aktiv betriebenen Transformation der Gesellschaft jedoch für angebracht, dass die Bundesregierung nicht nur über ihre wohlklingenden Ziele informiert, sondern auch Rechenschaft ablegt über die Art und Weise, wie sie die im Zuge der Transformation auftauchenden Probleme konkret zu lösen gedenkt. Auch wenn sich die Bundesregierung in ihren Jahreswirtschaftsberichten zur Tradition der Sozialen Marktwirtschaft bekennt, möchten die Fragesteller in Bezug auf die konkreten, von der Bundesregierung vorgeschlagenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen ebenfalls Bedenken äußern. Sie sind zwar ausdrücklich nicht der Meinung, dass die sogenannte sozial-ökologische Transformation dazu bestimmt ist, den Sozialismus herbeizuführen – es ist nicht ersichtlich, dass die Bundesregierung plant, die Produktionsmittel zu verstaatlichen. Jedoch führen die Transformationspläne weit über das 1967 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ (de.wi kipedia.org/wiki/Gesetz_zur_F%C3%B6rderung_der_Stabilit%C3%A4t_und_ des_Wachstums_der_Wirtschaft ) hinaus. Die Nachfragesteuerung, die damals auf Grundlage dieses Gesetzes in die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland einzog, war nur darauf ausgelegt, die Gesamtnachfrage zu beeinflussen. Es ging grundsätzlich nicht darum, die Nachfrage in ganz bestimmte Kanäle zu leiten und somit dirigistisch in die Wirtschaft einzugreifen. So möchte die Bundesregierung beispielsweise „grüne Leitmärkte“ initiieren (vgl. JWB 23, S. 60 f.). Der Staat soll auf dem Markt mit seiner Nachfrage auftreten und die Investitionen damit in eine bestimmte Richtung lenken. Die Bundesregierung will die öffentliche Beschaffung zu einer „Treiberin der ökologischen, sozialen, digitalen und innovativen Transformation machen“ (JWB 23, S. 60). Die öffentliche Beschaffung soll „Anreize setzen, treibhausgasneutrale Produkte und Prozesse zu entwickeln und zu vermarkten“ (ebd.). Als weiteres Beispiel dafür, wie Investitionen der Industrie in „klimafreundlichere“ Prozesse angeregt werden können, nennt die Bundesregierung das Instrument der sogenannten Klimaschutzverträge (JWB 23, S. 44). Mit einem solchen Klimaschutzvertrag garantiert der Staat einem Unternehmen eine Ausgleichszahlung, die es für die höheren Kosten der klimaneutralen Produktion entschädigt, und sichert gleichzeitig das Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises und andere Risiken ab (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/transformation-zu-einerklimaneutralen-industrie.pdf?__blob=publicationFile&v=8,S. 3). Der systematische Einsatz von staatlicher Nachfrage und zahlreicher weiterer wirtschaftspolitischer Maßnahmen, um ein bestimmtes, nicht wirtschaftlich, sondern ideologisch begründetes Ziel zu erreichen, halten die Fragsteller für äußerst bedenklich. Deutschland hat der Sozialen Marktwirtschaft nicht nur seinen Wohlstand zu verdanken, wie die Bundesregierung selber anzuerkennen scheint (JWB 22, S. 10 f.). Die Soziale Marktwirtschaft gewährleistet den deutschen Bürgern nach Ansicht der Fragesteller außerdem zahlreiche und unbezahlbare Freiheiten. Nicht zuletzt beruht die Soziale Marktwirtschaft darauf, dass es die Konsumenten sind, die durch ihre freien Entscheidungen darüber bestimmen, was produziert bzw. angeboten wird. Die deutsche Soziale Marktwirtschaft ist der weitgehend gelungene und international anerkannte Versuch, Demokratie auch auf wirtschaftlichem Gebiet durchzusetzen. Man könnte die Soziale Marktwirtschaft mit dem Wort des Wirtschaftswissenschaftlers Ludwig von Mises auch als „Verbraucherdemokratie“ bezeichnen (Mises, Ludwig von: Die Gemeinwirtschaft, 2. Auflage. Jena: Gustav Fischer, 1932, S. 412). Die staatsdirigistischen Eingriffe der Bundesregierung hebeln diese Verbraucherdemokratie nach Ansicht der Fragesteller teilweise aus. Es soll nicht mehr hauptsächlich das produziert werden, was die Verbraucher wollen, sondern das, was aus Sicht der Bundesregierung der von ihr selbst ausgerufenen sozialökologischen Transformation dient. Die unternehmerische Freiheit, die Freiheit der Berufswahl und die Freiheit der Verbraucher werden damit substantiell eingeschränkt oder sogar in Teilen abgeschafft, wie das Beispiel des beschlossenen weitgehenden Verbots von Verbrennermotoren zeigt. Die Fragesteller machen darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung kompromisslos und systematisch über den Willen der Verbraucher hinwegsetzt und insofern die Soziale Marktwirtschaft und die von ihr ermöglichten Freiheiten massiv einschränkt. In Erfüllung ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion fragen sie die Bundesregierung daher nach den weitreichenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der sogenannten sozial-ökologischen Transformation sowie den Einschränkungen, Problemen und Risiken, die mit den Plänen der Bundesregierung einhergehen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was versteht die Bundesregierung unter „der weltweiten Wirtschaftsordnung“, von der sie im JWB 22 (S. 13) spricht? 2. Welche empirischen Belege liegen der Bundesregierung vor für ihre Behauptung, dass „die planetaren Grenzen bisher in den marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen nicht ausreichend berücksichtigt“ (JWB 22, S. 13) wurden? a) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Wirtschaftsordnungen, die die planetaren Grenzen in der Vergangenheit oder Gegenwart besser berücksichtigt haben oder berücksichtigen als die marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Berücksichtigung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter „der weltweiten Wirtschaftsordnung“, von der sie im JWB 22 (S. 13) spricht?
2. Welche empirischen Belege liegen der Bundesregierung vor für ihre Behauptung, dass „die planetaren Grenzen bisher in den marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen nicht ausreichend berücksichtigt“ (JWB 22, S. 13) wurden? a) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Wirtschaftsordnungen, die die planetaren Grenzen in der Vergangenheit oder Gegenwart besser berücksichtigt haben oder berücksichtigen als die marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Berücksichtigung der planetaren Grenzen in der Wirtschaftsordnung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Vergleich zu der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland? c) Welche der weltweit existierenden Wirtschaftsordnungen bzw. Gesellschaften schließt die Bundesregierung in die von ihr erwähnte „bestehende Art des Wirtschaftens“ (JWB 22, S. 13) ein? d) Zu welchen „strukturellen ökonomischen Folgeschäden“ (JWB 22, S. 13) würde eine Fortsetzung der bestehenden Art des Wirtschaftens nach Ansicht der Bundesregierung führen? e) Inwiefern bezieht die Bundesregierung Potenziale zukünftiger technischer Entwicklungen auf einschlägigen Gebieten wie etwa Bio-, Nanound Informationstechnologie, Kernspaltung und -fusion ein in ihre Beurteilung dessen, was die „planetaren Grenzen“ sind (bitte erschöpfend erörtern)?
3. Inwiefern hält die Bundesregierung das Problem der Knappheit an materiellen Gütern für überwunden, so dass diese laut JWB 22 (S. 14) heute nicht mehr im Vordergrund der Wirtschaftspolitik steht?
4. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, dass heute nicht mehr die Überwindung der Knappheit an materiellen Gütern im Vordergrund der Wirtschaftspolitik steht, vereinbaren mit der kontinuierlich steigenden Armutsgefährdungsquote in Deutschland (de.statista.com/statis tik/daten/studie/72188/umfrage/entwicklung-der-armutsgefaehrdungsquot e-in-deutschland/), mit dem Nachhaltigkeitsziel (SDG) Nummer 1 der „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen, nämlich der Bekämpfung von Armut, und mit den gesamtwirtschaftlichen und sektorspezifischen Knappheiten, die derzeit laut JWB 23 (S. 24) die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage charakterisieren?
5. Welche Aufgabe genau übernimmt in der sogenannten sozial-ökologischen Marktwirtschaft nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Markt, auf den sie sich laut JWB 22 (S. 11) stützt und dem sie „im Sinne effizienter Allokationsergebnisse einen hohen Stellenwert“ beimisst, in einer Welt, in der laut demselben JWB 22 (S. 14) nicht mehr die Überwindung der Knappheit an materiellen Gütern im Vordergrund der Wirtschaftspolitik steht?
6. In welchen Bereichen und Geschäftsfeldern drohen die im Geleitwort des JWB 22 (S. 5) angekündigten Verluste, die laut Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck „auch Identitäten, Tradition, das, worauf wir stolz sind“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) betreffen, wie groß werden die Verluste nach Einschätzung der Bundesregierung sein, und wer wird davon betroffen sein?
7. Was versteht die Bundesregierung konkret unter der enormen Herausforderung, die der Umbau der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Produktionsweise insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen darstelle, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den „massiven“ Investitionsbedarf ein (JWB 23, S. 56)?
8. Was meint die Bundesregierung konkret, wenn sie schreibt, dass sich „die Art und Weise, wie Menschen in Deutschland zukünftig leben und wirtschaften, tiefgreifend verändern“ wird (JWB 22, S. 28)? a) Inwiefern wird sich das Leben der Menschen in Deutschland nach Ansicht oder Plänen der Bundesregierung verändern, und welche Personen sowie welche gesellschaftlichen Bereiche werden von den Änderungen in welchem Umfang betroffen sein? b) Inwiefern wird sich das Wirtschaften der Menschen in Deutschland nach Ansicht oder Plänen der Bundesregierung verändern, und welche Personen, Gruppen sowie welche Unternehmen und Branchen werden von den Änderungen in welchem Umfang betroffen sein? c) Hat die Bundesregierung versucht, sich konkret Kenntnisse und Informationen zu beschaffen über die Qualität und Quantität der Veränderungen, Herausforderungen und Verluste, die auf die deutschen Bürger laut den beiden Jahreswirtschaftsberichten zukommen, und wenn ja, auf welchem Weg, und mit welchen Ergebnissen?
9. Was versteht die Bundesregierung unter „Freiheit“, für die der Weg zur „Klimaneutralität“ 2045 laut JWB 23 (S. 7) eine „unbedingte Voraussetzung“ ist?
10. Welche Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für „fortschrittliche“ CO2-arme Produktion bestehen auf dem globalen Markt aus Sicht der Bundesregierung derzeit, und wie hoch beziffert oder schätzt die Bundesregierung den Schaden, der deutschen Unternehmen dabei entsteht (JWB 23, S. 45)?
11. Knüpft die Bundesregierung die Fortführung der sogenannten sozialökologischen Transformation an das Zustandekommen von internationaler Zusammenarbeit, die einerseits laut JWB 23 (S. 45) eine unerlässliche Voraussetzung für einen funktionierenden und unverzerrten Wettbewerb für „fortschrittliche“ CO2 – arme Produktion ist, die jedoch andererseits laut derselben Stelle im JWB 23 bisher gescheitert ist? a) In welchen Punkten ist die internationale Zusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung unerlässlich? b) In welchen Punkten ist die internationale Zusammenarbeit aus der Sicht der Bundesregierung ggf. erlässlich? c) In welchen Punkten ist die internationale Zusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung bisher gescheitert? d) Hatte es bisher Konsequenzen für das Handeln der Bundesregierung, dass unerlässliche Bedingungen dafür, auf dem globalen Markt Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für „fortschrittliche“ CO2-arme Produktion möglichst gering zu halten, nicht erfüllt sind, und wenn ja, welche? e) Plant die Bundesregierung Konsequenzen für den Fall, dass internationale Zusammenarbeit im relevanten Bereich auch in Zukunft scheitern wird, und wenn ja, welche sind das, und an welche Bedingungen sind sie geknüpft? f) Welcher Schaden und welche Nachteile würden deutschen Unternehmen und der deutschen Gesellschaft aus Sicht der Bundesregierung entstehen, wenn sie an der sogenannten sozial-ökologischen Transformation festhält, die unerlässliche internationale Zusammenarbeit jedoch dauerhaft scheitert?
12. Welche geplanten oder bereits umgesetzten Einzelgesetze, Verordnungen und sonstigen Maßnahmen ordnet die Bundesregierung direkt oder indirekt dem Projekt der sozial-ökologischen Transformation zu?
13. Plant die Bundesregierung Evaluierungen der in Frage 12 angesprochenen Einzelgesetze, Verordnungen und sonstigen Maßnahmen sowie der sogenannten sozial-ökologischen Transformation als Ganzes? a) Wenn ja, wer soll diese Evaluierungen jeweils durchführen? b) Wenn ja, für welchen Zeitpunkt oder welche Zeitpunkte sind entsprechende Evaluierungen geplant? c) Wenn ja, an welche Kriterien werden diese Evaluierungen nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung festmachen, ob die sogenannte sozial-ökologische Transformation oder einzelne ihrer Maßnahmen erfolgreich sind? d) Wenn nicht, wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass sie von ihr selbst sogenannte Jahrhundertaufgabe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) den Staat, die Unternehmen und oder die Bürger nicht überlastet und überfordert?
14. Existiert nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem Ziel, Deutschlands Souveränität und seine wirtschaftliche Resilienz zu stärken, was insbesondere eine Verringerung der Abhängigkeit Deutschlands „von wenigen ausländischen Importquellen“ bedeute, und dem Ziel, „mehr Kooperation und Handel statt Zersplitterung und Protektionismus“ zu erreichen (beide JWB, S. 9), und wenn ja, wie plant die Bundesregierung, diesen Zielkonflikt konkret aufzulösen?
15. Was werden aus Sicht der Bundesregierung die ökonomischen Folgen für die einzelnen wirtschaftlichen Branchen sein, wenn die Bundesregierung ihren Plan umsetzt, die öffentliche Beschaffung zu einer Treiberin der sogenannten ökologischen, sozialen, digitalen und innovativen Transformation zu machen und Anreize zu setzen, um „treibhausgasneutrale“ Produkte und Prozesse zu entwickeln und zu vermarkten (JWB 23, S. 60)? a) Wird die von der Bundesregierung erzeugte Nachfrage nach „klimaneutralen“ und ähnlichen Produkten nach ihrer Ansicht zur Folge haben, dass die Nachfrage nach anderen Produkten sinkt, und wenn ja, welche Produkte oder Branchen werden nach Ansicht der Bundesregierung davon betroffen sein? b) Nach welchen Kriterien und auf welchem Weg wird die Bundesregierung entscheiden, welche Branchen und welche konkreten Unternehmen von der staatlichen Nachfrage profitieren? c) Wird sich die öffentliche Beschaffung durch die Bundesregierung an deutsche, europäische und außereuropäische Unternehmen gleichermaßen richten, oder wird die Bundesregierung ihre Nachfrage auf eine oder zwei dieser Gruppen konzentrieren, und wenn ja, auf welche Gruppe(n), mit welchen Maßnahmen und auf welcher rechtlichen Grundlage? d) Plant die Bundesregierung, bei der Errichtung von „grünen“ Leitmärkten einen besonders hohen Marktanteil von deutschen Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, auf welche Art und Weise möchte sie dieses Ziel verfolgen? e) Gibt es auf Seiten der Bundesregierung Pläne dazu, wie verhindert werden kann, dass überwiegend nichtdeutsche oder nichteuropäische Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung durch die Bundesregierung profitieren?
16. Welche Auswirkungen wird die sogenannte sozial-ökologische Transformation nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung auf den deutschen Arbeitsmarkt haben, insbesondere auf die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze (bitte in der Antwort zwischen den verschiedenen Branchen differenzieren)?
17. Welche Auswirkungen wird die sogenannte sozial-ökologische Transformation nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung konkret auf die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitslosenversicherung haben?
18. Wurde die Bundesagentur für Arbeit in die Planung der sozialökologischen Transformation einbezogen? a) Wenn ja, welche Anmerkungen gab es seitens der Bundesagentur für Arbeit? b) Wenn nicht, warum nicht?
19. Was versteht die Bundesregierung konkret unter den „Rahmenbedingungen“ für die sogenannte sozial-ökologische Transformation, von denen sie in den JWB 22 und 23 mehrmals spricht (z. B. JWB 22, S. 18), und wie unterscheiden sie sich konkret von den Rahmenbedingungen für die klassische Soziale Marktwirtschaft, wie sie z. B. Walter Eucken in den konstituierenden Prinzipien formulierte (vgl. Eucken, Walter: Grundsätze der Wirtschaftspolitik,
7. Auflage. Tübingen: Mohr Siebeck 2007, S. 254–291)?
20. Teilt die Bundesregierung angesichts ihrer positiven Bewertung der Sozialen Marktwirtschaft und der freien Preisbildung (JWB 22, S. 10 f.) die Bedenken, welche die intellektuellen Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft gegenüber interventionistischer Wirtschaftspolitik, insbesondere gegenüber Subventionen, Steuervergünstigungen und anderen lenkenden Eingriffen in den Wirtschaftsablauf äußerten (vgl. Gerken, Lüder und Renner, Andreas: Die ordnungspolitische Konzeption Walter Euckens, in: Gerken, Lüder (Hrsg.): Walter Eucken und sein Werk. Tübingen: Mohr Siebeck, 2000, S. 1 – 48, hier S. 34.)? a) Ist der Bundesregierung die Einschätzung Walter Euckens bekannt, dass staatliche Subventionen der Herstellung eines funktionsfähigen Preissystems entgegenstehen (vgl. Eucken a. a. O., S. 255), und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung erarbeitet, und welche ist das gegebenenfalls? b) Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit einem funktionierenden Preissystem vereinbar, dass weltweit auftretende negative Externalitäten, die außerdem von weltweiten Produktionsprozessen verursacht werden, wie z. B. der angeblich menschengemachte Klimawandel, durch die in den JWB 22 und 23 vorgestellten Maßnahmen grundsätzlich nur in einzelnen Regionen wie Deutschland oder Europa internalisiert werden, und kommt es dabei aus Sicht der Bundesregierung zu internationalen Wettbewerbsverzerrungen, und wenn ja, inwiefern? c) Stellt die Subventionierung und Förderung einzelner deutscher Branchen, wie z. B. die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien (JWB 23, S. 30), die Beschleunigung der Belegung bestimmter Flächen mit Windenergieoder PV-Freiflächenanlagen (JWB 23, S. 37), die steuerliche Förderung privater Solaranlagen (JWB 23, S. 37) sowie die Tatsache, dass Windund Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ausgenommen werden von Ausschreibungen (JWB 23, S. 37), aus Sicht der Bundesregierung eine Verzerrung des internationale Wettbewerbs dar (mit der Bitte um Begründung der Antwort)?
21. Was versteht die Bundesregierung unter „marktverzerrenden Subventionen“ (JWB 23, S. 62)? a) Wie beurteilt die Bundesregierung „marktverzerrende Subventionen“ im Hinblick auf ihre kurzfristige und ihre langfristige Eignung als wirtschaftspolitische Maßnahme? b) Welche Regeln zu marktverzerrenden Subventionen im multilateralen Handelssystem, die aktuell Gegenstand einer Reform der Welthandelsorganisation (WTO) sind, unterstützt die Bundesregierung konkret, und mit welcher Begründung (JWB 23, S. 62)? c) Sind einige der Subventionen und Förderungen, welche die Bundesregierung in den JWB 22 und 23 im Rahmen der sogenannten sozialökologischen Transformation beschreibt oder plant, aus Sicht der Bundesregierung marktverzerrend, und wenn ja, welche, und inwiefern sind sie marktverzerrend?
22. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „wettbewerbsfähig“, den sie in dem Zusammenhang verwendet, dass Deutschland als starke Exportnation nun gefordert sei zu zeigen, „dass eine auf ökologische Nachhaltigkeit angelegte Wirtschaft gleichzeitig eine global wettbewerbsfähige Wirtschaft sein kann“ (JWB 22 S. 16)? a) Wie hängt der Begriff der Wettbewerbsfähigkeit aus Sicht der Bundesregierung mit der Fähigkeit zusammen, die Knappheit an materiellen Gütern zu überwinden? b) Strebt die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in bestimmten Branchen oder Industrien besonders an, und wenn ja, in welchen? c) Gibt es Branchen und Industrien, denen nach Ansicht oder Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit droht, und wenn ja, welche sind das? d) Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Bundesregierung ihre Pläne, den Preis pro Tonne an Treibhausgasen langfristig nicht unter 60 Euro fallen zu lassen (JWB 22, S. 29), auf die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen haben, und wie beurteilt sie diese Wettbewerbsfähigkeit bei unterstellter Erhöhung des Preises auf 200 Euro pro Tonne (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/bundfordert-eine-tonne-kohlendioxid-fuer-200-euro-16543976.html)? e) Sind der Bundesregierung die Befürchtungen der Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände bekannt, wonach immer mehr Unternehmen aufgrund der hohen Industriestrompreise Produktion ins Ausland verlagern könnten (www.merkur.de/wirtschaft/wirtschaft-befuerchtet-schleichende-deindustrialisierung-zr-92000072.html), wenn ja, hat sie sich eine Auffassung dazu erarbeitet, und welche ist das gegebenenfalls? f) Plant die Bundesregierung derzeit industriepolitische Maßnahmen, um die Abwanderung von Unternehmen aus Deutschland zu verhindern, und wenn ja, welche? g) Plant die Bundesregierung derzeit Maßnahmen, um die sozialen Folgen von Arbeitsstellenverlusten infolge von Abwanderung oder Produktionseinstellung von Unternehmen aufgrund der sogenannten sozialökologischen Transformation teilweise oder ganz abzufedern, und wenn ja, welche? h) Gibt es seitens Bundesregierung Pläne, analog zu bestimmten inländischen Subventionen – den sogenannten Differenzverträgen – auch entsprechende Exportsubventionen einzuführen, um den Verlust von Exportmärkten zu vermeiden, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, warum nicht?
23. Ist die Wettbewerbsgleichheit angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung sie durch eine entsprechende verpflichtende Sorgfaltspflichtenregelung auch auf EU-Ebene herstellen möchte (JWB 23, S. 74), nach Ansicht der Bundesregierung derzeit noch nicht gegeben? a) Wenn ja, worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung aktuell die Wettbewerbsungleichheit? b) Wenn ja, was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für die bestehende Wettbewerbsungleichheit? c) Wenn ja, welche Länder, Branchen und oder Unternehmen sind nach Kenntnis oder Ansicht der Bundesregierung die Benachteiligten dieser Wettbewerbsungleichheit? d) Wenn ja, wie hoch ist nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden, der den Benachteiligten durch diese Wettbewerbsungleichheit entsteht?
24. Was versteht die Bundesregierung konkret unter wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen, vor denen eine durch die Bundesregierung unterstützte Verordnung die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten schützen soll (JWB 23, S. 64)?
25. Sind die „Anreize, Dialogund Schlichtungsmechanismen sowie als Ultima Ratio die Möglichkeit von verhältnismäßigen Handelssanktionen, wenn gegen zentrale Nachhaltigkeitsverpflichtungen verstoßen wird“ (JWB 23, S. 63), die nach Auffassung der Bundesregierung in den derzeit von der EU verhandelten und in zukünftigen Handelsabkommen verankert werden sollen, nach Ansicht der Bundesregierung wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen? a) Wenn ja, mit welcher Begründung wendet sich die Bundesregierung gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten (JWB 23, S. 64)? b) Wenn nicht, wie unterscheiden sich diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen?
26. Was meint Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck konkret, wenn er schreibt, wir „dürfen kein Wirtschaften mehr fördern, das zu fossilem Energieverbrauch […] beiträgt“ (Vorwort des JWB 22, S. 6)? a) Welches Wirtschaften trägt derzeit nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministers konkret zu fossilem Energieverbrauch bei? b) Plant die Bundesregierung, sämtliche Förderleistungen des Staates an Unternehmen daran zu knüpfen, dass die geförderten Unternehmen keine fossile Energie verbrauchen, und wenn ja, wie sieht aktuell der Zeitplan für die Streichung der Förderung aller übrigen Unternehmen aus? c) Welche Industrien, Branchen oder Unternehmen werden derzeit nach Ansicht der Bundesregierung gefördert, obwohl sie zum fossilen Energieverbrauch beitragen, und was soll mit diesen Förderungen nach den Plänen der Bundesregierung konkret geschehen?
27. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Vizepräsidenten des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) bekannt, dass Investitionen in alternative Energien kein Wachstum erzeugen, da sie nur Energie aus anderen Quellen ersetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dieser Thematik erarbeitet, und wenn ja, welche? Wenn ja, stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Vizepräsidenten des IWH zu, und wenn dies bejaht wird, welche Konsequenzen sollten daraus nach Ansicht der Bundesregierung für Investitionen in alternative Energien gezogen werden, wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung?
28. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Konjunkturchefs des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW), bekannt dass „Klimaschutz“ Wachstum koste und dass die jährliche Wachstumsrate des technologischen Fortschritts bis 2030 auf 5,6 Prozent ansteigen müsste, um die „Klimaziele“ allein durch mehr Effizienz und ohne Einschränkung der Produktion zu erreichen (Handelsblatt vom
13. März 2023, S. 8)? a) Wenn die Frage 28 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dieser Thematik erarbeitet, und wenn ja, stimmt sie der Einschätzung des Konjunkturchefs des IfW zu (bitte mit Begründung)? b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die jährliche Wachstumsrate des energiesparenden technologischen Fortschritts anzuheben? c) Wie wird sich die jährliche Wachstumsrate des energiesparenden technologischen Fortschritts nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren bis 2030 entwickeln?
29. In welchen ökonomischen oder sozialen Belangen stellt „Klimaneutralität“ nach Ansicht der Bundesregierung einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar (JWB 23, S. 7)?
30. Was versteht die Bundesregierung konkret unter den „Kompetenzen zur Gestaltung der ökologischen und digitalen Transformation“ (JWB 23, S. 48)?
31. Warum kann eine Kompensation von Wohlfahrtsverlusten durch den Staat in der aktuellen Krisenlage nach Ansicht der Bundesregierung „nur in Teilen und temporär erfolgen“ (JWB 23, S. 24), welche Tatsachen, Ereignisse oder Folgen beschränken nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeiten der Kompensation durch den Staat, und gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine harte Grenze für diese Möglichkeiten?
32. Was tut die Bundesregierung konkret dafür, dass der von ihr ausdrücklich gewünschte offene Diskurs über die Frage angestoßen wird, „was Wohlstand und Lebensqualität langfristig wirklich ausmacht, wo sich Nachhaltigkeit ergänzen können und wo Abwägungen getroffen werden müssen“ (JWB 22, S. 6 f., ähnlich JWB 23, S. 20), und wer soll sich nach Ansicht der Bundesregierung an diesem Diskurs beteiligen? a) Inwiefern hat es nach Ansicht der Bundesregierung vor der Auswahl der im JWB 22 (S. 79 – 101) vorgestellten Indikatoren für gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt einen offenen Diskurs zu diesem Thema gegeben, und wenn es einen solchen gab, sind die Meinungsäußerungen in diesem Diskurs in die Auswahl eingeflossen, und wenn ja, wie? b) Hat es nach Ansicht der Bundesregierung nach der Veröffentlichung des JWB 22 einen Diskurs über die dort vorgestellten Indikatoren für gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt und ihre Abwägung gegeneinander gegeben, und wenn es einen solchen gab oder gibt, inwiefern und flossen oder fließen die Meinungsäußerungen in diesem Diskurs in die Weiterentwicklung der Indikatoren ein, und wenn ja, wie? c) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Gegenargumenten, Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen an den in den JWB 22 und 23 vorgestellten Indikatoren für gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt erlangt, und wenn ja, von welchen genau, von wem wurden sie geäußert und wie bewertet sie die Bundesregierung gegebenenfalls? d) Hat die Bundesregierung derzeit Pläne für die Ermöglichung oder Abhaltung des von ihr gewünschten Diskurses bzw. Konsultationsprozesses, und wenn ja, welche? e) Hat die Bundesregierung bereits private Personen oder Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen oder sonstige wissenschaftliche oder gesellschaftspolitische Akteure um eine Stellungnahme zu den Indikatoren gebeten oder hat sie vor, das zu tun, und wenn ja, welche Akteure sind das, wann wurden oder werden sie angefragt, und welche Fragen stellt ihnen die Bundesregierung konkret? f) Plant die Bundesregierung, „die unter den Indikatoren bestehenden Wechselwirkungen und mögliche[n] Zielkonflikte“ (JWB 23, S. 110) an anderer Stelle detailliert abzubilden, da das im Jahreswirtschaftsbericht ja laut Bundesregierung „aufgrund des begrenzten Umfangs nicht möglich“ sei, und wenn ja, an welcher? g) Wie hat die Bundesregierung Kenntnis über das Problem der Zielkonflikte zwischen einzelnen Indikatoren erlangt, und welche Konflikte bestehen nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung konkret? h) Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen in Planung oder bereits ergriffen, um das ihr bekannte Problem der Zielkonflikte zwischen einzelnen Indikatoren näher zu erforschen und Lösungen für die Konflikte zu finden, und wenn ja, welche? i) Was versteht die Bundesregierung unter „der üblichen politischen Entscheidungsfindung“, die laut ihrer Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/4118 die Prioritäten bei Zielkonflikten zwischen verschiedenen Wohlstandsindikatoren herbeiführen soll, und welchen Einfluss auf diese Entscheidungsfindung soll nach Planung der Bundesregierung dabei der mehrfach erwähnte offene Diskurs haben?
33. Wenn die Bundesregierung schreibt, dass der Erfolg der „sozialökologischen Transformation“ davon abhängt, „ob Deutschland im Zuge dieses Weges Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit bewahren kann“ (JWB 22, S. 17; ähnlich JWB 23, S. 7), was versteht sie angesichts der von ihr vorgestellten Indikatoren für „gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt“ (JWB 23, S. 109) dann in diesem Zusammenhang konkret unter „Wohlstand“?
34. Aus welchem Gründen hat die Bundesregierung im JWB 23 einige Indikatoren für gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt nicht aus dem JWB 22 übernommen? a) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Reallohnentwicklung“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 110) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? b) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Arbeitsproduktivität“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 111) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? c) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Entwicklung von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 112) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? d) Aus welchem Grund ist der Indikator „Regionale Einkommensungleichheit“ des JWB 22 (S. 99) durch den Indikator „Regionale Einkommensverteilung“ im JWB 23 (S. 117) ersetzt worden, und wie erklärt sich die geänderte Messung dieses Indikators? e) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Existenzgründungen von Frauen“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 118) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? f) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Gründungsquote und Anteil innovativer Gründungen“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 124) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? g) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Kredit/BIP-Lücke“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 126) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? h) Aus welchem Grund ist der Indikator „Treibhausgasintensität des BIP“ des JWB 22 (S. 82) durch den Indikator „Treibhausgas-Emissionen“ im JWB 23 (S. 129) ersetzt worden, und wie erklärt sich die geänderte Messung dieses Indikators? i) Für welchen Indikator des JWB 22 ist der Indikator „Investitionen in Maßnahmen für den Klimaschutz“ als Ersatz in den JWB 23 (S. 129) aufgenommen worden, und was war der Grund für diese Änderung? j) Warum hat die Bundesregierung den Indikator „Ausgaben für Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft“ des JWB 22 (S. 89) nicht für den JWB 23 übernommen, und welcher Indikator wurde ggf. als Ersatz in den JWB 23 aufgenommen? k) Warum hat die Bundesregierung den Indikator „Bildungsmobilität zwischen Eltern und Kindern“ des JWB 22 (S. 94) nicht für den JWB 23 übernommen, und welcher Indikator wurde ggf. als Ersatz in den JWB 23 aufgenommen? l) Warum hat die Bundesregierung den Indikator „Geburtenrate“ des JWB 22 (S. 95) nicht für den JWB 23 übernommen, und welcher Indikator wurde ggf. als Ersatz in den JWB 23 aufgenommen? m) Warum hat die Bundesregierung den Indikator „Altenquotient“ des JWB 22 (S. 95) nicht für den JWB 23 übernommen, und welcher Indikator wurde ggf. als Ersatz in den JWB 23 aufgenommen? n) Warum hat die Bundesregierung den Indikator „Investive Ausgaben des Staates“ des JWB 22 (S. 98) nicht für den JWB 23 übernommen, und welcher Indikator wurde ggf. als Ersatz in den JWB 23 aufgenommen?
35. Warum hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den unbereinigten Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern zu verringern, und nicht den bereinigten (JWB 23, S. 118)? a) Hat die Bundesregierung auch einen Zielwert für den bereinigten Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern, wenn ja, welcher ist das, und wenn nein, warum nicht? b) Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die von ihr geplante Senkung des unbereinigten Verdienstabstands zwischen den Geschlechtern dazu führt, dass Frauen im Sinne des bereinigten Verdienstabstands mehr verdienen als Männer, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit dieser Möglichkeit ein, und wie bzw. mit welchen Maßnahmen würde die Bundesregierung auf eine solche Entwicklung reagieren? c) Würde die Bundesregierung an ihrem Ziel, den unbereinigten Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern zu verringern, auch dann festhalten, wenn ein bereinigter Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern von null erreicht wäre, und wenn ja, warum?
36. Mit welchen wirtschaftspolitischen Maßnahmen kann die Bundesregierung nach ihrer Ansicht die Gesamtrohstoffproduktivität beeinflussen, für den sie sich im JWB 23 (S. 130) einen bestimmten Zielwert vorgegeben hat?
37. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bundesregierung, dass ihre Angebotspolitik „stets“ den Anforderungen der Transformation hin zu treibhausgasneutralem Wohlstand folgt und auch dem Erhalt der Biodiversität ausdrücklich nicht entgegenstehen „darf“ (JWB 23, S. 16), und wenn ja, welche ist das?
38. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bundesregierung, dass die Maßnahmen zur Steigerung des Angebots an Energie und anderer knapper Rohstoffe im Einklang mit den Zielen der Transformation zur Sozial-ökologischen Marktwirtschaft stehen „müssen“ (JWB 23, S. 17), und wenn ja, welche ist das?
39. Sehen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Steigerung des Angebots an Energie und anderer knapper Rohstoffe oder die ihnen zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen Ausnahmen von der Regel vor, im Einklang mit den Zielen der Transformation zur Sozial-ökologischen Marktwirtschaft stehen zu müssen, und wenn ja, unter welchen Umständen kämen diese Ausnahmen zur Geltung?
40. Wie weit ist die Bundesregierung bei ihrer Planung der sogenannten Carbon Management Strategie, in der sie die industriellen Bedarfe für aus heutiger Sicht nicht oder schwer vermeidbare Emissionen formulieren und den Rahmen für Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung von CO2 setzen will, und welche Punkte wird sie voraussichtlich enthalten (JWB 23, S. 45)? a) Nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung zu entscheiden, welche Emissionen nicht oder schwer vermeidbar sind? b) Hat die Bundesregierung bereits teilweise oder vollständig eine konkrete Vorstellung davon, welche Emissionen nicht oder schwer vermeidbar sind, und wenn ja, welche sind das? c) Steht die Bundesregierung in Kontakt zu einzelnen Unternehmen, Unternehmensverbänden, Forschungsinstituten oder sonstigen Einrichtungen, um sich über die Unvermeidbarkeit von Emissionen zu informieren oder auszutauschen, und wenn ja, mit welchen, und was ist jeweils der genaue Gegenstand der Kommunikation? d) Entsteht Unternehmen oder Branchen, deren Emissionen im Rahmen der sogenannten Carbon Management Strategie als vermeidbar eingestuft werden, aus Sicht der Bundesregierung ein wirtschaftlicher Schaden oder ein Wettbewerbsnachteil durch diese Einstufung, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Schaden bzw. diese Nachteile ein, und plant sie, darauf mit konkreten Maßnahmen zu reagieren? e) Sollen die industriellen Bedarfe für aus heutiger Sicht nicht oder schwer vermeidbare Emissionen in der Carbon Management Strategie dauerhaft festgelegt werden, und wenn nicht, in welchem Rahmen soll eine Anpassung der Bedarfe in Zukunft erfolgen und inwiefern wird die Bundesregierung dabei Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen gewährleisten? f) Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der sogenannten Carbon Management Strategie die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gesondert zu berücksichtigen, und wenn ja, inwiefern sind die Belange von KMU nach Ansicht der Bundesregierung durch diese Strategie betroffen, und wie plant sie, diese zu berücksichtigen?
41. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Bedarf der Förderprogramme (inkl. Klimaverträge) jeweils ein, die sie laut JWB 22 (S. 19) einsetzen will, um die Folgen des von ihr angestrebten steilen CO2- Preispfades abzufedern, der ansonsten nach Aussage der Bundesregierung (ebenda) vielfach zu Emissionsverlagerungen ins Ausland und bei privaten Haushalten zu Realeinkommensverlusten führen würde?
42. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass ihre Hoffnung, wonach „der Aufbruch Deutschlands zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bereits in wenigen Jahren technische und nichttechnische Innovationen hervorbringen wird“ (JWB 22, S. 17) und Deutschland diesbezüglich zum „Ausrüster der Welt“ werden könne (JWB 22, S. 10), dadurch enttäuscht werden könnte, dass in Deutschland entwickelte und oder umgesetzte Innovationen nach kurzer Zeit ins Ausland abwandern, wie das zum Beispiel mit der Solarindustrie passiert ist (www.pv-magazine.de/2018/05/31/solarindustrie-in-china-wird-immer-riesiger-deutschland-fast-voellig-abgehaengt/)?
43. Hat die Bundesregierung ein Konzept, um zu verhindern, dass in Deutschland hervorgebrachte Innovationen im Bereich ‚Klimaschutz‘ und ‚treibhausneutralem Wirtschaften‘ im Ausland umgesetzt werden oder ins Ausland abwandern und somit die deutsche Wertschöpfung nicht entscheidend erhöhen können, und wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus?
44. Für welche Katastrophenereignisse hat sich die Eintrittswahrscheinlichkeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Klimawandel erheblich erhöht (vgl. JWB 22, S. 13), und in welchem Umfang ist das jeweils geschehen?
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Verwundbarkeit der deutschen Energieversorgung durch Anschläge auf das deutsche Stromnetz, insbesondere auf die geplanten oder schon bestehenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ), die ein zentraler Bestandteil der ‚Energiewende‘ sind, da ‚erneuerbare‘ Energie hauptsächlich im Norden produziert und daher im Land verteilt werden muss, wenn alternative Energiequellen nach Wunsch der Bundesregierung wegfallen (www.sueddeutsche.de/wissen/energiewende-strom-engpass-1.5733255)? a) Gibt es in Bezug auf die geplanten oder schon bestehenden HGÜ nach Kenntnis der Bundesregierung Einschätzungen, Prognosen oder Planspiele zu den Auswirkungen, welche ein Anschlag auf diese Infrastruktur (oder eine entsprechende Naturkatastrophe) auf die Energieversorgung der deutschen Bevölkerung hat, und wenn ja, welche? b) Gibt es in Bezug auf die geplanten oder schon bestehenden HGÜ nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne oder Strategien, wie diese Infrastruktur vor Anschlägen oder Naturkatastrophen geschützt werden kann, und wenn ja, wer befasst sich mit dieser Frage, und welche Maßnahmen sind geplant oder wurden bereits ergriffen? c) Gibt es für den Fall eines Anschlags oder eines sonstigen Ausfalls der HGÜ nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, Strategien oder Planspiele, wie die Energieversorgung der deutschen Bevölkerung flächendeckend kurz-, mittelund langfristig gesichert werden kann, und wenn ja, welche?
46. Sind der Bundesregierung die Forschungsergebnisse des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) bekannt, wonach Dieselfahrzeuge weniger Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen als E-Autos – wobei sich dieser Effekt nach der Abschaltung der Kernkraftwerke im April 2023 noch verstärken soll (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/erste-experten-sicher-eautos-jetzt-dreckiger-als-verbrenner-82280342.bild.html), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, und gegebenenfalls welche?
47. Berühren die in Frage 46 erwähnten Forschungsergebnisse nach Ansicht der Bundesregierung ihre im JWB 22 (S. 14 f.) angegebenen Ziele, die jährlichen Emissionen von „Treibhausgasen“ bis 2030 deutlich zu vermindern und überflüssige, unwirksame sowie umweltund „klimaschädlich“ wirkenden Subventionen abzubauen (JWB 22, S. 53), und wenn ja, wird sie sie bei ihren Entscheidungen zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigen, und gegebenenfalls wie?
48. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Nachhaltigkeitsverpflichtung dar, wenn sie durch die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke eine Erhöhung der Emission von ‚Treibhausgasen‘ verursachen sollte (vgl. Frage 46), und wenn nicht, warum nicht?
49. Hätte es die derzeitige „Energiekrise“ (JWB 23, S. 28) nach Ansicht der Bundesregierung abgemildert, wenn die Kernkraftwerke Grohnde und Brokdorf Ende 2021 nicht außer Betrieb genommen worden wären, und wenn ja, in welchem Umfang?
50. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ankündigung, künftig sei zu vermeiden, „dass klimaschädliche Formen der Wertschöpfung staatlich begünstigt werden“ (JWB 22, S. 20)? a) Welche Formen der Wertschöpfung sind nach Ansicht der Bundesregierung „klimaschädlich“? b) Inwiefern besteht nach Ansicht der Bundesregierung für private Unternehmen, die im Gegensatz zu Staaten nicht über CO2-Senken verfügen, die Möglichkeit, Wertschöpfung nicht „klimaschädlich“ zu gestalten? c) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung außerhalb des Energiesektors Industrien oder produzierende Gewerbe, die in der Lage sind, Wertschöpfung nicht „klimaschädlich“ zu gestalten, und wenn ja, welche sind das? d) Welche Bedingungen für staatliche Förderungen plant die Bundesregierung aufzustellen, um die Begünstigung „klimaschädlicher“ Formen der Wertschöpfung zu beenden?
51. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des „International Sustainability Standards Board (ISSB), das laut JWB 22 (S. 48) in Frankfurt am Main angesiedelt werden und globale Mindeststandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erarbeiten soll? a) Welche Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die globalen Mindeststandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erarbeiten, über welche Qualifikation verfügen sie, und hat oder hatte die Bundesregierung eine Einflussmöglichkeit bei der Besetzung oder Umbesetzung dieses Gremiums? b) Ist die Bundesregierung in die Erarbeitung, Verabschiedung oder zukünftigen Überarbeitung der genannten Standards eingebunden, und wenn ja, an welchen Stellen, durch welche Personen oder Gremien und mit welchen Kompetenzen? c) Werden die vom ISSB erarbeiteten globalen Mindeststandards nach Kenntnis der Bundesregierung rechtliche Geltung für deutsche Unternehmen erlangen, und wenn ja, auf welchem Weg, und hat die Bundesregierung dabei die Möglichkeit, diesen Prozess zu stoppen?
52. Hat die Bundesregierung vor, Erleichterungen bei Bürokratie, Planungen und Genehmigungen auch für andere Branchen als „Solarund Windenergie“ einzuführen (JWB 23, S. 8), und wenn ja, für welche Branchen hat sie es vor, und für welche Branchen plant sie gegebenenfalls, solche Erleichterungen nicht zu gewähren?
53. Wie viele Personalstellen werden nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung geschaffen werden müssen, um den geplanten Klima-Sozialfonds mit einem Budget von 65 Mrd. Euro zu verwalten, der die Aufgabe hat, die sozialen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems 2 auszugleichen, und wie hoch werden die jährlichen Personalkosten sein (JWB 23, S. 103)?
54. Worin bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die „sozialen Auswirkungen“ (JWB 23, S. 103) des neuen Emissionshandelssystems 2?
55. Wie wird sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung das Vorhaben einer neuen Ökodesign-Verordnung (ESPR), in deren Anwendungsbereich ab voraussichtlich 2024 nahezu alle physischen Produkte fallen sollen (JWB 23, S. 108), auf den bürokratischen Erfüllungsaufwand von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen auswirken?
56. Hat die Bundesregierung neben den Plänen für „treibhausgasintensive“ Exporte, die sie laut JWB 22 (S. 29) „schrittweise weniger unterstützen“ möchte, auch Pläne dazu, wie sie mit „treibhausgasintensiven“ Importen umgehen möchte, und wenn ja, welche?
57. Hat die Bundesregierung in Bezug auf ihr im JWB 22 (S. 40) angegebenes Ziel, bis 2030 eine Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitzustellen, Informationen dazu, in welchem Umfang die einzelnen Nachbarländer Deutschlands planen, ihre Ladeinfrastruktur ebenfalls auszubauen, sodass deutsche Autofahrer im benachbarten Ausland ihre Autos aufladen werden können, und wenn ja, welche Informationen liegen ihr konkret vor?
58. Versteht die Bundesregierung unter ihrer Forderung, die „Energiewende“ solle ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forciert werden (JWB 22, S. 33), dass der Artenschutz durch die „Energiewende“ nicht gelockert werden darf, oder meint sie damit, dass Artenhilfsprogramme aufgesetzt werden müssen, um die von der „Energiewende“ erzeugte Gefährdung der Artenvielfalt abzufedern (www.faz.net/aktuell/wissen/folgen-derenergiewende-fuer-den-artenschutz-natuerlich-ist-es-ein-spagat-vor-demwir-stehen-18198775.html)?
59. Aus welchem Grund kam es nach Ansicht der Bundesregierung im Jahr 2022 zu einer vermehrten Nutzung von fossilen Energieträgern, so dass der Anteil fossiler Energien an der Bruttostromerzeugung zugenommen hat (JWB, S. 35), und wie ist die diesbezügliche Prognose der Bundesregierung für die Jahre 2023, 2024 und 2025?
60. Wenn die Bundesregierung im JWB 22 (S. 40) schreibt, ab 2023 nur noch Elektrofahrzeuge fördern zu wollen, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“, meint sie dann damit, dass es auch Elektrofahrzeuge gibt, die keinen positiven „Klimaschutzeffekt“ haben, und wenn ja, welche sind das nach Auffassung der Bundesregierung?
61. Wie tritt die Bundesregierung mit der in den Berichten JWB 22 und JWB 23 mehrfach erwähnten „Zivilgesellschaft“ in Kontakt? a) Wer sind die Akteure aus der „Zivilgesellschaft“, mit denen die Bundesregierung laut JWB 23 (S. 38/39) über die Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ das Strommarktdesign für ein System mit überwiegend erneuerbaren Energien diskutiert? b) Welche Vertreter aus der „Zivilgesellschaft“ nehmen an dem branchenübergreifenden Stakeholder-Prozess teil, in dem die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2023 ein Konzept zu „grünen Leitmärkten“ erarbeiten will (JWB 23, S. 61)? c) Wer repräsentiert im Rahmen der Gründung eines Dateninstituts der Bundesregierung (JWB 23, S. 69) die „Zivilgesellschaft“ in der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berufenen fünfköpfigen Gründungskommission (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/12/dateninstitut.html)? d) Inwiefern repräsentieren die Vertreter der „Zivilgesellschaft“, die im Beirat Digitalstrategie (digitalstrategie-deutschland.de/beirat/) die Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung (JWB 23, S. 93) begleiten, nach Ansicht der Bundesregierung die Gesamtheit des Engagements der Bürger unseres Landes (www.bmz.de/de/service/lexikon/zivi lgesellschaft-14976)? e) Inwiefern stellen die von staatlichen Zuwendungen oder staatlichen Aufträgen abhängigen Organisationen VENRO, Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe und Forum Umwelt und Entwicklung, die das Bundeskanzleramt im Rahmen der deutschen G7- Präsidentschaft mit der Koordinierung von G7 beauftragt hat, nach Ansicht der Bundesregierung Akteure der „Zivilgesellschaft dar“, die weder mit staatlichen Behörden verbunden sind, noch von diesen verwaltet werden (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSU M:civil_society_organisation#:~:text=%E2%80%9EZivilgesellschaft% E2%80%9C%20ist%20ein%20Sammelbegriff%20f%C3%BCr,noch% 20von%20diesen%20verwaltet%20werden), und wenn sie es nicht tun, welche Vertreter der „Zivilgesellschaft“ haben im Austausch unterstützend gewirkt (JWB 23, S. 101)? f) War das Forum Umwelt und Entwicklung auch bei den Multi-Stakeholder-Formaten zum Klimaschutz und der globale digitale Energiewende mit Vertretern der Regierungen, von Unternehmen und Verbänden, der Normungsorganisationen sowie aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft der G7-Staaten (JWB 23, S. 104) beteiligt, und wenn ja, inwiefern kann eine Projektstelle, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziell gefördert wurde (www.forumue.de/ueber-uns/) als eine Organisation angesehen werden, die als Vermittlerin zwischen Behörden und Bürgern auftritt?
62. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die „Erfordernisse der Datenund Plattformökonomie“, an die das Wettbewerbsrecht angepasst werden soll (JWB 22, S. 49), und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Monopolisierung und Machtmissbrauch auf Plattformmärkten (vgl. z. B. www.monopolkommission.de/de/%20index.php/de/beitraege/340-xxiii-plattformwirtschaft.html)?
63. Arbeitet oder arbeitete die Bundesregierung bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren (JWB 22, S. 50) mit Unternehmen oder sonstigen externen Dienstleistern zusammen oder lässt sich von ihnen beraten, und wenn ja, mit wem kooperiert sie in diesem Zusammenhang, und auf welche Art und in welcher Höhe vergütet die Bundesregierung die erbrachten Leistungen?
64. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die sogenannten intelligenten Stromzähler (Smart Meter) zur gezielten Abschaltung von Geräten in privaten Haushalten auch gegen den Willen der Bürger genutzt werden können, wie das zum Beispiel in Frankreich bereits vorgenommen wurde, und wenn ja, welche Auffassung hat sie sich dazu angesichts der im Grundgesetz festgeschriebenen Grundund Freiheitsrechte erarbeitet (www.sr.de/sr/home/nachrichten/vis_a_vis/durchlauferhitzer_frankreich_energiespare n_100.html)? a) Ist nach aktueller Gesetzeslage eine Abschaltung von Geräten in privaten Haushalten durch ‚intelligente‘ Stromzähler auch gegen den Willen der Bürger nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich möglich, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? b) Schließt die Bundesregierung aus, derartige Maßnahmen auch in Deutschland durchzuführen oder zu ermöglichen, und wenn nicht, unter welchen Bedingungen hält sie die Bundesregierung für angemessen? c) Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass die Möglichkeit des externen Zugriffs auf die ‚intelligenten‘ Stromzähler und der externen Abschaltung von elektrischen Geräten in privaten Haushalten und Unternehmen durch staatliche Stellen oder Energieversorger missbraucht wird, und wenn ja, welche?
65. Was sind die Kriterien, die nach Ansicht der Bundesregierung konkret erfüllt sein müssen, damit Deutschland technologisch und digital souverän ist, was laut JWB 23 (S. 72) „ein zentrales Ziel für die Bundesregierung“ ist?
66. Anhand welcher Kriterien macht die Bundesregierung fest, dass Deutschland wirtschaftlich und technologisch „in der Spitzenliga spielt“ (JWB 23, S. 59)? a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Deutschland gemäß Statistischen Bundesamt mit 82,3 Mbit/s nur den
46. Platz in der weltweiten Rangliste der Internet-Verbindungsgeschwindigkeit belegt (de.statista.com/statistik/daten/studie/224924/umf rage/internet-verbindungsgeschwindigkeit-inausgewaehlten-weltweite n-laendern/)? b) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass im Zeitraum von 2010 bis 2019 von ca. 1 400 Schlüsselpatenten der pharmakologischen Forschung kaum eines von deutschen Universitäten stammt (Ausschussdrucksache 20(9)219, bzw. www.bundestag.de/resource/blob/935776/78ccc729166169fe56f4ab6bea2a8bc6/Stellungnahm e_Eckert-data.pdf)? c) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um Deutschlands Position bei Internet-Verbindungsgeschwindigkeit sowie Schlüsselpatenten der pharmakologischen Forschung zu verbessern, und wenn ja, welche?
67. Möchte die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass sie im Plural von mehreren „Benachteiligungen von gemeinwohlorientierten Unternehmen gegenüber anderen Unternehmensformen“ spricht (JWB 23, S. 60), ihre Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2468 ergänzen, in der der sie nur von einer einzigen Benachteiligung zu berichten wusste, und wenn ja, inwiefern?
68. Inwiefern ist die „globale“ effektive Mindestbesteuerung, die auf einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zurückgeht (JWB 23, S. 64), nach Ansicht der Bundesregierung global, und wie wird sie sich nach Ansicht der Bundesregierung auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU im internationalen Steuerwettbewerb auswirken?
69. Ist die Vollendung der europäischen Bankenund Kapitalmarktunion, die laut JWB 23 (S. 66) anzustreben ist, nach Ansicht der Bundesregierung mit der traditionellen Aufteilung des deutschen Bankensystems in die sogenannten drei Säulen (Privatbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Genossenschaftsbanken) vereinbar, und wenn ja, inwiefern?
70. Plant die Bundesregierung konkrete Initiativen, um die Belange der kleinen Kreditinstitute im Rahmen der europäischen Bankenund Kapitalmarktunion zur Geltung zu bringen (Stichwort: Small Banking Box, banki nghub.de/themen/small-banking-box), und wenn ja, welche?
71. Ist die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs in der EU, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, den die Europäische Kommission im Dezember 2022 vorgeschlagen hat (JWB 23, S. 67), nach Ansicht der Bundesregierung mit der Aufrechterhaltung der drei Säulen des deutschen Bankensystems, insbesondere der regional verankerten Genossenschaftsbanken vereinbar, und wenn ja, inwiefern?
72. Hat die Bundesregierung empirische Belege für ihre Behauptung, dass Investitionen in Bildung eine wichtige Rolle im Kampf gegen die sinkenden Kompetenzen von Schülern spielen können, und wenn ja, welche (JWB 23, S. 77)?
73. Welche Korrelation besteht nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung zwischen Investitionen in Bildung und Kompetenzen von Schülern (vgl. Frage 72)?
74. Hat die Bundesregierung empirische Belege für ihre Behauptung, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege eine zentrale Rolle für die Bildungsund Teilhabechancen von Kindern spielen, und wenn ja, welche (JWB 23, S. 77)?
75. Welche Korrelation besteht nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung zwischen dem Angebot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und den Bildungsund Teilhabechancen von Kindern (vgl. Frage 74)?
76. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts ihrer Feststellung, „eine höhere qualifizierte Zuwanderung“ sei nötig (JWB 23, S. 47), die Zuwanderung nach Deutschland seit 2014 im Hinblick auf die Qualifizierung der Zugewanderten?
77. Orientieren sich die weltweite Werbung für Deutschland als attraktivem Einwanderungsland, der Ausbau der Zusammenarbeit mit zuständigen Institutionen in Drittstaaten sowie die weiteren praktischen Erleichterungen an allen drei Säulen (Fachkräftesäule, Erfahrungssäule, Potenzialsäule) gleichermaßen, oder konzentriert sich die Bundesregierung auf eine oder zwei dieser Säulen (JWB 23, S. 51)?
78. Versucht die Bundesregierung, mit ihrer weltweiten Werbung für Deutschland als attraktivem Einwanderungsland und ihrer Zusammenarbeit mit zuständigen Institutionen in Drittstaaten gezielt Menschen zu erreichen, die der Potenzialsäule zuzuordnen sind, und wenn ja, wie viele Mittel gab bzw. gibt die Bundesregierung dafür in den Jahren 2022 und 2023 aus?
79. Hat die Bundesregierung angesichts des von ihr bereits heute beklagten Fachkräftemangels konkrete Pläne dazu, wie sie es erreichen will, dass die zur Durchführung der sogenannten sozial-ökologischen Transformation benötigten Arbeitskräfte in ausreichender und vor allem ausreichend qualifizierter Anzahl zur Verfügung stehen, und wenn ja, welche sind das?
80. Mit welcher Begründung bewertet es die Bundesregierung angesichts des Artikels 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, als einen grundsätzlich positiven Trend, dass sich die realisierte Erwerbstätigkeit von Müttern mit minderjährigen Kindern zwischen 2006 und 2019 bei steigender durchschnittlicher Wochenarbeitszeit erhöht hat (JWB 23, S. 53)? a) Ist eine steigende Wochenarbeitszeit aus Sicht der Bundesregierung stets als eine freie Entfaltung der Persönlichkeit zu interpretieren? b) Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn eine Mutter oder ein anderer Bürger ihre oder seine Wochenarbeitszeit verringert, und wenn ja, inwiefern? c) Wie wirkt sich nach Kenntnis oder Ansicht der Bundesregierung steigender Wohlstand auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Müttern mit minderjährigen Kindern aus? d) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine Höchstgrenze der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit für Mütter mit minderjährigen Kindern, deren Überschreitung dann keinen positiven Trend mehr darstellen würde, und wenn ja, wo liegt diese Grenze? e) Handelt es sich bei der Entscheidung zwischen unbezahlter und bezahlter Arbeit nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich um die freie Entfaltung der Persönlichkeit, und wenn ja, mit welcher Begründung möchte die Bundesregierung diese Entscheidung beeinflussen (JWB 23, S. 54)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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