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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Auswirkungen einer Tierwohlabgabe

Eingereicht
8. Juni 2023
Drucksache
20/7119
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Wie der Presse zu entnehmen war, haben die Koalitionsfraktionen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert, einen „praktikablen Vorschlag“ für die Ausgestaltung einer „Tierwohlabgabe“ (Verbrauchssteuer) zu entwickeln und bis Ende Mai 2023 vorzulegen. Damit soll der sogenannte Umbau der Tierhaltung finanziert werden (www.topagrar.com/management-und-politik/news/immer-noch-kein-durchbruch-bei-tierwohlfinan zierung-13381483.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für welche tierischen Produkte soll nach Einschätzung der Bundesregierung eine nationale Tierwohlabgabe erhoben werden? 2. Beabsichtigt die Bundes Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für welche tierischen Produkte soll nach Einschätzung der Bundesregierung eine nationale Tierwohlabgabe erhoben werden? 2. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Tierwohlabgabe, dass das Aufkommen vollständig der Nutztierhaltung und der Verbesserung der Haltungsbedingungen zugutekommt? 3. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass aufgrund der Verteuerung tierischer Produkte durch eine nationale Tierwohlabgabe hochwertige Produkte von Tieren, die über den gesetzlichen Mindeststandards gehalten werden, an Attraktivität verlieren und die Verbraucher dann, insbesondere auch angesichts der anhaltenden massiven Teuerung, vermehrt auf kostengünstige tierische Produkte, auch aus dem Ausland, zurückgreifen oder ihren Konsum zwangsweise reduzieren müssen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/koalition-einigt-sich-bei-tierwohl-fleisch-soll-teu rer-werden-9808760.html)? 4. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung EU-rechtlich möglich, dass eine nationale Tierwohlabgabe auf tierische Produkte aus dem EU-Ausland erhoben wird, und wenn ja, ist das in den Plänen der Bundesregierung vorgesehen? 5. Hat die Bundesregierung eine Abschätzung der Kosten für die Dokumentationsund Nachweispflichten der Betriebe, die eine Tierwohlabgabe verursachen würde, vorgenommen, und wenn ja, auf wie hoch schätzt sie diese Kosten? Deutscher Bundestag Drucksache 20/7119 20. Wahlperiode 08.06.2023 6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Tierwohlabgabe gemäß der Machbarkeitsstudie zur rechtlichen und förderpolitischen Begleitung einer langfristigen Transformation der deutschen Nutztierhaltung zweifelhaft erscheint sowie voraussichtlich nicht mit den Vorgaben aus Artikel 30 bzw. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Einklang stünde, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies bei der Ausgestaltung entsprechend rechtssicher berücksichtigen (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/machbarkeitsstudie-borchert.pdf?__blob=publicatio nFile&v=8, S. 8)? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis, um wie viel die jährlichen Ausgaben des Bunds für die existenzsichernden Sozialleistungen insgesamt durch die Einführung einer Tierwohlabgabe ansteigen würden, weil dadurch ja die Ausgaben der Referenzhaushalte steigen und dies den Regelbedarf erhöht (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/machbarkeitsstudie-borchert.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 253)? 8. Ist eine Tierwohlabgabe nach Einschätzung der Bundesregierung sozial gerecht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mehrbelastung Angehörige niedrigerer Einkommensgruppen in besonderem Maße träfe, weil sie generell einen höheren Anteil ihres Einkommens für Konsumausgaben aufwenden, weshalb sie von Verbrauchsabgaben überproportional belastet werden, und sind gegebenenfalls Maßnahmen vonseiten der Bundesregierung geplant, um das entsprechend zu berücksichtigen? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis, um wie viel die jährlichen Steuereinnahmen des Bundes durch die Einführung einer Tierwohlabgabe zurückgehen würden, weil die Erhebung einer Tierwohlabgabe ja auch eine Erhöhung des steuerfrei zu belassenden Existenzminimums zur Folge hätte (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/machbarkeitsstudie-borchert.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 255)? 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung einer Tierwohlabgabe durch Entlastungen bei der Einkommensteuer zu flankieren, und wenn ja, wie konkret?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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