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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Regelung des Wassermanagements in der Landwirtschaft

Eingereicht
21. Juli 2023
Drucksache
20/7828
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie möchte die Bundesregierung das Wassermanagement in der Landwirtschaft oder auch in der Batterieherstellung für E-Autos zukünftig regeln, und sind auch Anbauverbote von einheimischem Gemüse wie Tomaten oder Erdbeeren geplant (www.topagrar.com/acker/news/landvolkpolitik-muss-wassermanagement-neu-denken-13426012.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Am 15. März 2023 hat das Bundeskabinett die „Nationale Wasserstrategie“ (NWS) verabschiedet und damit die Grundlage für ein modernes Wassermanagement gelegt. Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren: Landwirtschaft und Naturschutz, Verwaltung und Verkehr, Stadtentwicklung und Industrie. Damit Nutzungskonflikte z. B. zwischen Industrie und Landwirtschaft gar nicht erst entstehen, fordert die NWS die Erstellung von regionalen Wasserversorgungskonzepten auf Landesoder Einzugsgebietsebene. Diese Wasserversorgungskonzepte sollen die Nutzung lokaler Wasserressourcen (Grundund Oberflächenwasser) nachhaltig gestalten und deren Übernutzung verhindern. Um Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Wassernutzenden im Extremfall tatsächlich begegnen zu können, ist die Entwicklung einer Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit ein zentrales Vorhaben der NWS. Mit einer bundesweit abgestimmten Leitlinie, die gemeinsam mit den Ländern und im Dialog mit den Interessengruppen entwickelt wird, wird ein einheitlicher Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen geschaffen. Ergänzend werden Regeln und Kriterien für transparente Entscheidungen über ggf. erforderliche Nutzungspriorisierungen im Fall regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit erarbeitet. Die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser (Vorrang der Trinkwasserversorgung) und anderer kritischer Bereiche der Daseinsvorsorge (z. B. Lebensmittelund Gesundheitsversorgung) sowie die ökologischen und ökonomischen Wasserbedarfe werden berücksichtigt. Der Bund kann hier allerdings nur die Rahmenbedingungen setzen. Der wasserwirtschaftliche Vollzug, also auch die Aussprache von Wasserentnahmeoder Bewässerungsverboten, ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes Aufgabe der Länder und Kommunen.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv