Schriftliche Frage
Altersrentner mit einem Rentenzahlbetrag unter dem Bruttobedarf von Empfängern von Grundsicherung im Alter
- Eingereicht
- 18. August 2023
- Drucksache
- 20/8043
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Der durchschnittliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter lag im Jahr 2010 bei 679 Euro und im Jahr 2015 bei 785 Euro (jeweils zum Jahresende). Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen klassiert in dieser Differenzierung in 150-Euro-Schritten vor. Für die Auswertung wurde daher auf Renten wegen Alters mit Zahlbeträgen unter 750 Euro (für beide Jahre) abgestellt. Die Differenzierung nach der Kinderanzahl erfolgte nach der Anzahl der in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigten Kinder. Andere Informationen zu möglichen Kindern liegen in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht vor. Die Ergebnisse für den Rentenbestand am 31. Dezember des jeweiligen Jahres können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Altersrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch Rentenbestand jeweils am 31.12. Berichtsjahr 2010 2015 Geschlecht Insgesamt Anzahl mit einem Rentenzahlbetrag bis 750 Euro Anteil Insgesamt Anzahl mit einem Rentenzahlbetrag bis 750 Euro Anteil Männer 7.782.010 2.079.926 26,7 % 8.208.946 2.078.741 25,9 % Frauen 9.836.778 7.438.495 75,6 % 9.998.474 6.256.209 62,6 % davon Frauen ohne Kinder 1.948.664 1.236.025 63,4 % 1.720.237 952.095 55,3 % mit 1 Kind 2.230.440 1.582.721 71,0 % 2.385.463 1.381.444 57,9 % mit 2 Kindern 3.070.074 2.425.901 79,0 % 3.429.541 2.230.559 65,0 % mit 3 Kindern 1.519.706 1.271.924 83,7 % 1.535.161 1.062.660 69,2 % mehr als 3 Kindern 1.067.894 921.924 86,3 % 928.072 629.451 67,8 % Quelle: Statistik der Deutsche Rentenversicherung Allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch geschlossen werden, da u. a. weitere (Alters-)Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Denn ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, wie zum Beispiel der Beamtenversorgung, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Dies bestätigt auch der Alterssicherungsbericht 2020 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/24926), der aufzeigt, dass geringe Renten der gesetzlichen Rentenversicherung viel häufiger in Haushalten mit hohen Einkommen Vorkommen. Für alle Haushaltstypen zeigt sich, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau, dass mit steigendem Rentenbetrag das Gesamteinkommen zunächst eher sinkt und erst bei höheren Renten wieder steigt. Geringe Rentenbeträge gehen in der Regel mit zusätzlichen Einkünften oder Einkommen des Ehepartners einher und sind kein hinreichendes Indiz für niedrige Gesamteinkommen.
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