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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Förderung und rechtliche Absicherung angepasster Agroforstsysteme

Eingereicht
23. November 2023
Drucksache
20/9460
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller sind höher als bei reinen Ackerbausystemen. Bei der Anlage von Agroforstsystemen lässt sich der Bewirtschafter auf eine langfristige Kapitalund Flächenbindung ein (https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-funktioniert-landwirtschaft-heute/was-ist-agroforstwirtsc haft). Durch die langsam wachsenden Gehölze lässt sich der Bewirtschafter auf ein hohes Risiko ein. Dazu braucht er verlässliche Größen und auch verbindliche Zusagen, um mit dieser bodenschonenden und ökologisch wertvollen Bewirtschaftungsform auch monetär abgesichert zu sein (ebd.). Unter Berücksichtigung der sich stetig verändernden klimatischen Verhältnisse sowie des Vermarktungspotenzials neu generierter Produkte hat Deutschland einen großen Nachholbedarf bei der Erforschung von Agroforstsystemen (https://www.bildungsserveragrar.de/fachzeitschrift/angepasste-agroforstsysteme-am-niederrhein/). Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD forderte bereits in der 19. Wahlperiode 2021 eine Förderung von Agroforstsystemen (Bundestagsdrucksache 19/24389). Inzwischen fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz die Anlage zweier Systeme als Bestandteil der klimaresilienten Landwirtschaft über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Weiterführend sollen Agroforstsysteme in die Hochschulbildung aufgenommen werden (https://vrd-stiftung.org/2021/02/03/bundestag-beschliesst-foerderung-von-agroforstsystemen-in-deutschland/). Zur Etablierung dieser Bewirtschaftungsform bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer gezielten Unterstützung durch geeignete, gut durchdachte politische Instrumente. Bisher werden Agroforstsysteme nur über die EU als Eco-Schemes mit geringsten Beträgen gefördert. Dabei werden den Bauern auch noch hohe bürokratische Hürden auferlegt (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/agroforstwirtschaft-ab-2023-gibts-dafuer-nur-schlappe-eu-foerd erung-596922). Eine Negativliste bei den Gehölzarten erschwert die Anlage noch zusätzlich, auch wenn diese Arten noch so trockenheitsresistent, blütenreich oder qualitativ hochwertig sind (https://www.landundforst.de/landwirtschaft/forst/agroforst-systeme-diese-gehoelze-sollten-pflanzen-570082#:~:text=Di ese%20Geh%C3%B6lze%20sind%20f%C3%BCr%20Agroforst%2DSysteme %20nicht%20zul%C3%A4ssig&text=Das%20bedeutet%20unter%20anderem %2C%20dass,davidii)%2C%20auch%20Sommerflider%20genannt). Rentabel Deutscher Bundestag Drucksache 20/9460 20. Wahlperiode 23.11.2023 sind Energieund Stammholz, Obstoder Nussbäume nur langfristig. Wichtige Vorteile sind jedoch mehr Windund Bodenschutz, weniger Erosion, oft günstigere Wasserund Nährstoffnutzung, zusätzliches Wasserhaltevermögen, besseres Mikroklima und mehr Tierschutz für das Weidevieh, etwa Hühner (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung inzwischen eine rechtsverbindliche Definition von Agroforstsystemen zur Etablierung und Bewirtschaftung Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung inzwischen eine rechtsverbindliche Definition von Agroforstsystemen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen innerhalb einer Verordnung festgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24389), und wenn ja, welche Formen hat sie genau definiert? 2. Wurde durch die Bundesregierung eine neue Flächennutzungskategorie Agroforstwirtschaft festgelegt? 3. Wie flexibel möchte bzw. hat die Bundesregierung die Gestaltung von Agroforstsystemen ausgestalten bzw. ausgestaltet (möglichst wenig Einschränkungen)? 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mindestflächengröße und Höchstbaumzahl für Agroforstsysteme, und wenn ja, werden bei der Gestaltung auch Strauchpflanzungen oder Pflanzung mehrreihiger Baumstreifen berücksichtigt? 5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Umtriebszeiten der Bäume beschränkt, und wenn ja, wie lautet die Umtriebszeit nach den jeweiligen Baumarten? 6. Ermöglicht die Bundesregierung eine Pflanzung mit unterschiedlichen Baumund Strauchartenanteilen? 7. Gewährleistet die Bundesregierung ein Nutzungsund Rückumwandlungsrecht für die gesamte Nutzungsdauer (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24389)? 8. Erkennt die Bundesregierung die Flächennutzung im Umweltinteresse als eine Art Honorierung von Ökosystemleistung an? 9. Soll die Agroforstwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung als Fördertatbestand in den GAK-Rahmenplan (GAK = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrarund Küstenschutz) aufgenommen werden? 10. Welche Bundesländer fördern nach Kenntnis der Bundesregierung Agroforstsysteme mittels der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), und wenn Förderung ermöglicht wird, warum fördern nach Kenntnis der Bundesregierung nicht alle Bundesländer Agroforstsysteme (https://pflanzen.fnr.de/energiepflanzen/anbausysteme/agroforstsysteme)? 11. Ist aufgrund des besonderen Bodenschutzes und des CO2- Bindungspotenzials der Holzbiomasse eine Honorierung der Klimaschutzwirkung angedacht (ähnlich der Förderung im Waldumbau)? 12. Werben die Landwirtschaftsbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Bereitstellung der erweiterten Ökosystemdienstleistungen von Agroforstsystemen bei den Landwirtschaftsbetrieben? 13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein flächendeckendes, langfristig angelegtes Monitoringsystem zur betriebsund volkswirtschaftlichen Effizienz von Agroforstsystemen? 14. Sieht die Bundesregierung eine Einbindung dieses Landnutzungssystems in die Berufsund Hochschulausbildung als gegeben (z. B. Studium der Landwirtschaft, des Ökolandbaus sowie des Gartenund Landschaftsbaus u. a.)? 15. Sieht die Bundesregierung eine Chance, den klimatischen Veränderungen durch die Neuanlage von Agroforstsystemen entgegenzuwirken?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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