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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Beteiligung von Kindern an elterlichen Pflegekosten

Eingereicht
12. Juni 2026
Drucksache
21/6457
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Aussagen des Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegeversicherung („Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen. [...] Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“), Eigenheim und Erbe der Kinder von Pflegebedürftigen in den Pflegebeitrag mit einbeziehen, und wenn ja, welche Einkommensgrenzen sollen dabei gelten, und wenn nein, wie möchte die Bundesregierung die Pflege in Deutschland zukünftig finanzieren (www.welt.de/politik/deutschland/article6a1a04bc411d40cd4c74c2ff/pflegeder-eltern-cdu-politiker-stegemann-will-deutlichmehr-kinder-an-pflegekosten-beteiligen.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat kürzlich das Gesetzgebungsverfahren für den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung eingeleitet und den Entwurf am 5. Juni 2026 auf der Internetseite des BMG veröffentlicht (www.bundesgessundheitsministeriurn.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneu ordnungsgesetz-pnog). Dem Entwurf können die Maßnahmenvorschläge zur Stabilisierung der Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung, die im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich normiert ist, entnommen werden.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv