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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Bekämpfung der linksextremen "Hammerbande"

Eingereicht
22. Dezember 2023
Drucksache
20/9902
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Bekämpft die Bundesministerin des Innern und für Heimat auch Linksextremismus in Form der Leipziger Vereinigung „Hammerbande“, und wenn ja, inwiefern bzw. wird in naher Zukunft auch ein ähnlicher deutschlandweiter Durchsuchungsbefehl wie bei etwa Reichsbürger o. ä extremistischen Gruppen durchgeführt, und welche Strafen erwarten diese Straftäter (www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/mitglied-der-hammer bande-brutaler-linksextremist-in-berlin-gefasst-86 412886.bild.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung tritt dem gewaltbereiten Linksextremismus entschieden entgegen. In diesem Zusammenhang überprüfen und bewerten die Bundessicherheitsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages und nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben fortlaufend die Entwicklungen in der linksextremistischen Szene in Deutschland sowie die daraus resultierenden Risiken und setzen zur Bekämpfung des gewaltbereiten Linksextremismus unter anderem die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/8636, genannten Maßnahmen um. Die strafrechtlichen Ermittlungen obliegen, soweit jeweils zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Handeln anzunehmen sind, den nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Zum Stand etwaiger Ermittlungsverfahren in Bundeszuständigkeit können derzeit keine Angaben gemacht werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frageund Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv