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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Nichtbesteuerung des Agrardiesels in Luxemburg

Eingereicht
26. Januar 2024
Drucksache
20/10170
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum die Landwirte in Luxemburg und Belgien keine Steuer auf Agrardiesel zahlen, und wäre diese Vorgehensweise nicht auch in Deutschland umsetzbar aufgrund gleicher Wettbewerbsfähigkeit, und wenn nein, warum nicht (www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/faktenchec k-preise-fuer-agrardiesel-eu-vergleich-615259)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Grundlage der Besteuerung von Energieerzeugnissen bildet national das Energiesteuergesetz (EnergieStG). Das EnergieStG beruht dabei auf den verbindlichen Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom). Generell müssen die Rahmenbedingungen ganzheitlich bewertet werden. Die Besteuerung ist dabei nur ein Teilaspekt. Über die konkrete Ausgestaltung der Besteuerung von Kraftstoffen für die Landund Forstwirtschaft in den Ländern Luxemburg und Belgien hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Informationen zu den Steuersätzen in den EU-Mitgliedstaaten enthält die folgende Internetseite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/index.html Auf dieser Seite der Europäischen Kommission können Abfragen zu unterschiedlichen Steuerarten für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union getätigt werden. Dabei ist auch eine Abfrage zu den jeweiligen Agrardieselregelungen möglich.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv