Schriftliche Frage
Nichtbesteuerung des Agrardiesels in Luxemburg
- Eingereicht
- 26. Januar 2024
- Drucksache
- 20/10170
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Grundlage der Besteuerung von Energieerzeugnissen bildet national das Energiesteuergesetz (EnergieStG). Das EnergieStG beruht dabei auf den verbindlichen Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom). Generell müssen die Rahmenbedingungen ganzheitlich bewertet werden. Die Besteuerung ist dabei nur ein Teilaspekt. Über die konkrete Ausgestaltung der Besteuerung von Kraftstoffen für die Landund Forstwirtschaft in den Ländern Luxemburg und Belgien hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Informationen zu den Steuersätzen in den EU-Mitgliedstaaten enthält die folgende Internetseite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/index.html Auf dieser Seite der Europäischen Kommission können Abfragen zu unterschiedlichen Steuerarten für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union getätigt werden. Dabei ist auch eine Abfrage zu den jeweiligen Agrardieselregelungen möglich.
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