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Bernd SchattnerMenü

Kleine Anfrage

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Investitionskosten und Preiswirkungen

Eingereicht
18. Juni 2026
Drucksache
21/6540
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21.

Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.

Die Anfrage im Wortlaut

Vorbemerkung der Fragesteller Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist ein zentraler Bundeshebel für den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen. Gefördert werden unter anderem Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Investitionen in neue Wärmenetze, die Transformation bestehender Wärmenetze sowie bestimmte Betriebskosten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist auf geänderte Förderbedingungen seit 2025 und 2026 hin (www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effizient e_waermenetze_node.html; www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20260205_bew_transformationsplaene.html). Soweit der Bund den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen finanziell fördert, bestehen nach Auffassung der Fragesteller besondere Anforderungen an Transparenz über Zuwendungsempfänger, Fördermodule, Projektträger, bewilligte und ausgezahlte Fördervolumina, Investitionssummen, Auftragnehmer, Auftragssummen und Bundesförderanteile sowie über mögliche Preiswirkungen für Endkunden. Die Bundesregierung hat zu einzelnen Förderständen bereits Angaben gemacht. Angesichts geänderter Förderbedingungen, fortlaufender Bewilligungen und der Bedeutung geförderter Transformationspläne für spätere Investitionsund Preisentscheidungen besteht aus Sicht der Fragesteller ein aktualisierter Erkenntnisbedarf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014581.pdf;https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde nach Angaben der Nationalen Klimaschutzinitiative seit dem 1. November 2022 über die Kommunalrichtlinie mit Bundesmitteln gefördert; förderfähig waren danach auch fachkundige externe Dienstleister, bevor die Förderung neuer Anträge mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 auslief (www.klimaschutz.de/de/aktuelles/meldungen/bmwk-unt erstuetzt-kommunen-mit-109-millionen-euro-fuer-die-kommunale; www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/information-zur-foerderung-der-waermepla nung). Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind daher Förderstand, Förderbedingungen, Transformationspläne, externe Dienstleister, Investitionskosten, Preisannahmen und Monitoring der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Begin Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze seit Beginn des Förderprogramms machen, und zwar hinsichtlich a) der bewilligten Förderanträge und der Änderungen gegenüber den Antworten der Bundesregierung die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/14581 und 21/1346 (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, beantragtem Fördervolumen und bewilligtem Fördervolumen aufschlüsseln) sowie b) der tatsächlich ausgezahlten Mittel (bitte nach Jahr, Bundesland, Zuwendungsempfänger, Fördermodul, Fördergegenstand, ausgezahltem Fördervolumen und Haushaltstitel aufschlüsseln)? 2. Welche Auswirkungen haben die seit 2025 beziehungsweise 2026 geänderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze nach Kenntnis der Bundesregierung auf Anzahl, Art, Bewilligungspraxis und Fördervolumen der beantragten oder bewilligten Vorhaben? 3. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien betreffen Gemeindegebiete mit mehr als 100 000 Einwohnern oder kommunale Unternehmen, kommunale Stadtwerke oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Fördermodul, Bewilligungsdatum, Fördervolumen und Projektstand aufschlüsseln)? 4. Welche externen Dienstleister, Gutachter, Institute oder Konsortien waren bei Vorhaben tätig, die über Bundesmittel gefördert wurden, und zwar getrennt nach a) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien), und b) der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis zum Auslaufen der Förderung neuer Anträge am 31. Dezember 2023 (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Kommune oder Netzgebiet, Bundesland, Auftragnehmer, Auftragssumme, Bundesförderanteil und Projektträger angeben, soweit dies der Bundesregierung oder dem Projektträger aus den Förderund Verwendungsnachweisen bekannt ist; sofern hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, welche Angaben zu Auftragnehmern und Auftragssummen werden im jeweiligen Förderverfahren erhoben, und auf welcher Stufe: Bund, Projektträger, Zuwendungsempfänger, werden sie vorgehalten)? 5. Welche im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien wurden seit Beginn des Förderprogramms abgeschlossen (bitte nach Zuwendungsempfänger, Netzgebiet oder Kommune, Modul, Abschlussjahr und Fördervolumen aufschlüsseln)? 6. Welche wesentlichen Ergebnisse zu Investitionsbedarf, Zielbild, Energieträgern, Ausbauumfang und Zeithorizont wurden der Bundesregierung oder dem Projektträger dabei übermittelt, soweit diese Angaben systematisch auswertbar vorliegen, und sofern keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 5)? 7. Wie viele Anträge auf Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurden vor der Einstellung dieser Förderung zum 1. April 2026, also bis zum Antragsstichtag 31. März 2026, noch bewilligt und wie viele abgelehnt (bitte nach Bundesland und Bewilligungsmonat aufschlüsseln)? 8. Welche Angaben enthalten die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderten Transformationspläne und Machbarkeitsstudien nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) Investitionssummen für Wärmeerzeugung, Netzausbau, Netzverdichtung, Speicher, Hausanschlüsse und Übergabestationen (bitte nach Projekt, Zuwendungsempfänger, Netzgebiet, Kostenkategorie, Fördermodul und Planungsstand aufschlüsseln, und sofern hierzu keine systematisch auswertbaren Daten vorliegen, die Gründe hierfür angeben) sowie b) Annahmen, Prognosen oder Bandbreiten zu Endkundenpreisen, Arbeitspreisen, Grundpreisen, Leistungspreisen, Messpreisen, Anschlusskosten oder sonstigen Preisbestandteilen der Fernwärme? 9. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze an die dokumentierte Nachvollziehbarkeit von Methodik, Anpassungsfaktoren, Energieträgern, Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisannahmen, Netzverlusten, Anschlussquoten und Verbraucherfolgen sowie an die Vermeidung überdimensionierter Wärmenetze, Erzeugungsanlagen, Hausanschlüsse und Anschlussleistungen? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere aus dem Preismonitoring des Bundeskartellamtes oder der Plattform zur Fernwärmetransparenz zu Preiswirkungen und Refinanzierung geförderter Fernwärmevorhaben, und zwar hinsichtlich a) der Frage, ob durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze geförderte Projekte voraussichtlich zu sinkenden, gleichbleibenden oder steigenden Fernwärmepreisen für Endkunden führen und welche Monitoringinstrumente die Bundesregierung zur Erfassung von Kostensteigerungen, Verzögerungen, verfehlten Anschlussquoten, nicht erreichten Sanierungsraten und Preiswirkungen nutzt, sowie b) der Frage, in welchem Umfang Investitionskosten für den Ausbau von Fernwärmenetzen künftig über Grundpreise, Leistungspreise, Arbeitspreise oder sonstige Preisbestandteile refinanziert werden sollen?

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.

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