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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Konsequenzen für Fleischimporte aus den MERCOSUR-Staaten infolge des Salmonellenskandals in Brasilien

Eingereicht
19. Juni 2026
Drucksache
21/6571
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
21.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Salmonellenskandal von Hähnchenfleisch aus Brasilien, und wenn ja, welche Kontrollen führt die Bundesregierung bei Importen aus den MERCOSUR-Staaten seit dem Inkrafttreten des Mercosur-Abkommens durch, und wenn nein, wie viele Tonnen an Geflügelund Rindfleisch sind in den letzten zwei Monaten nach Deutschland importiert worden, und wie viele Stichproben von den Veterinärbehörden wurden davon gezogen (www.agrarheute.com/tier/gefluegel/mercosur-sc hock-salmonellen-fund-haehnchenfleisch-brasilie n-641057)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Europäische Union (EU) verfügt mit der EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) sowie mit darauf gestützten Tertiärrechtsakten über ein lückenloses Regelungswerk für die Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der gesamten Agrarund Lebensmittelkette. Alle in die EU aus Drittländern verbrachten Erzeugnisse, darunter auch Fleisch aus den MERCOSUR-Staaten, müssen auch die Anforderungen der EU im sanitären und phytosanitären Bereich (SPS) erfüllen, das heißt, sie müssen die EU-SPS-Standards vollumfänglich einhalten. Alle Sendungen, für die SPS-Anforderungen gelten, unterliegen grundsätzlich einer Vorab-Ankündigung der Sendung an den EU-Grenzkontrollstellen beim Eingang in die EU sowie einem dreistufigen Kontrollsystem. Dazu gehören eine 100-prozentige Dokumentenprüfung und Identitätskontrolle sowie eine Warenuntersuchung zu einer produktspezifisch festgelegten Untersuchungsfrequenz und gegebenenfalls eine Laboruntersuchung. Bei der Beanstandung einer Sendung an einer EU-Grenzkontrollstelle sind EU-harmonisierte Maßnahmen zu ergreifen, die von allen Mitgliedstaaten einheitlich durchgeführt werden. Als eine dieser Maßnahmen zählt die Auslösung von verstärkten amtlichen Kontrollen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1873 nach einem EU-weiten, koordinierten Verfahren an allen EU-Grenzkontrollstellen. Danach werden beispielsweise an allen EU-Grenzkontrollstellen bereits seit dem Jahr 2017 bei brasilianischen Sendungen von Geflügelfleisch, Fleischzubereitungen aller Tierarten und Fleischerzeugnissen aller Tierarten eine 100-prozentige Warenuntersuchung sowie eine zusätzliche Laboruntersuchung auf mikrobiologische Kriterien (Salmonellen) bei 20 Prozent der Waren durchgeführt. Der in der Frage erwähnte Medienbericht beschreibt Beanstandungen und Zurückweisungen von Lebensmittellieferungen aus Drittländern. Dies weist darauf hin, dass die EU-Standards mit einem gut funktionierenden Kontrollsystem auch nach dem Inkrafttreten des EU-MERCO-SUR-Abkommens bezüglich der Produktund Lebensmittelsicherheit kontrolliert und eingehalten werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind die jeweiligen Behörden der Länder zuständig für Auslegung und Kontrolle der lebensmittelund veterinärrechtlichen Bestimmungen und damit auch für die amtlichen Kontrollen bei der Verbringung von Lebensmitteln aus Drittländern nach Deutschland beziehungsweise in die EU. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen der amtlichen Überwachung der Länder über die in den letzten zwei Monaten durchgeführten Stichproben bei Kontrollen von Geflügelund Rindfleischsendungen aus den MERCO-SUR-Staaten vor. Daten zu den Importmengen von Rindund Geflügelfleisch hat das Statistische Bundesamt bislang für das Jahr 2026 nur bis einschließlich März 2026 zur Verfügung gestellt. Von Januar bis März 2026 wurden circa 11.000 Tonnen Geflügelfleisch und circa 1.600 Tonnen Rindfleisch aus Brasilien nach Deutschland importiert.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv