Schriftliche Frage
Mögliche Aufhebung des Grünlandumbruchverbots
- Eingereicht
- 28. März 2024
- Drucksache
- 20/10863
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Europäische Kommission hat Mitte Februar 2024 einen Vorschlag zur Ergänzung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 vorgelegt mit Ergänzungen bei den Regelungen zum Standard Nr. 1 zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ 1) im Rahmen der EU-Agrarförderung. Ein Vorschlag, das Grünlandumbruchverbot aufzuheben, ist hierin nicht enthalten. Vielmehr umfasst der Vorschlag vor allem Regelungen zur möglichen Anpassung des Dauergrünland-Referenzverhältnisses 2018 und zur Rückumwandlung umgebrochener Dauergrünlandflächen in bestimmten Fällen. Die Europäische Kommission hat die Ergänzung der Delegierten Verordnung am 12. März 2024 angenommen. Die Bundesregierung hat im Sonderausschuss für Landwirtschaft am 18. März 2024 dagegen keine Einwände erhoben.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Gewalttat von Stade: Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
- 06.08.2026Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
- 06.08.2026Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe
- 31.07.2026Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen