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Schriftliche Frage

Bürokratieentlastung in der Landwirtschaft im Rahmen des Wachstumschancengesetzes

Eingereicht
5. April 2024
Drucksache
20/10926
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie möchte die Bundesregierung nach der Zustimmung des Wachstumschancengesetzes konkret die Landwirte in der Bürokratiefrage entlasten (www.welt.de/politik/deutschland/article250691868/Milliardenpaket-Bundesrat-stimmt-nach-la ngem-Ringen-Wachstumschancengesetz-z u.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat zu dem in der 1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 beratenen Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz (Bundesratsdrucksache 91/24) eine Protokollerklärung abgegeben, in der konkrete Entlastungmaßnahmen genannt werden. Um Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten, hat sich die Bundesregierung auf folgende, zügig umzusetzende Maßnahmen verständigt: • Aussetzung der obligatorischen Flächenstilllegung für 2024 und Engagement der Bundesregierung für das Aussetzen der Regelung bis zum Ende der GAP-Periode • Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre (vorausgesetzt, Beihilfe wird von der KOM genehmigt) • Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette; Stärkung der Marktund Preisbeobachtung als Grundlage für Verkaufsentscheidungen der Landwirtschaft • Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft bzw. von Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe, sobald die EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BMEL-Expertengruppe zur Ausarbeitung konkreter Maßnahmen u. a. mit Blick auf Pflanzenöle) • Entlastungen durch die überarbeitete Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung, welche für die verursachergerechte einzelbetriebliche Betrachtung notwendig ist, u. a. Orientierung an den Richtund Schwellenwerten der Düngeverordnung, Vereinheitlichung von Dokumentationsfristen, ggf. Einführung von Bagatellgrenzen • Umfassende, konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau; Beispiele: ○ Ohrmarken bei gekoppelten Prämien ○ Weinüberwachungsverordnung ○ Entschlackung bei bestehenden Ökoregelungen ○ Verschlankung von Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten für Nutztierhalter ○ Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer • Umbau der Tierhaltung: Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung mit Auswirkung auf Außer-Haus-Verpflegung, erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung, Prüfung, wie eine verlässliche Finanzierung für die tierwohlgerechte Tierhaltung sichergestellt werden kann • Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung der GAP; hierfür bietet der Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage • Zahlreiche Entlastungen im Steuerrecht, z. B. degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Anhebung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, Anpassung der Stromsteuerentlastungen, Neugestaltung der Höfeordnung • Prüfung einer Risikoausgleichsrücklage.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv