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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Bereitstellung von Mitteln für das Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Eingereicht
12. April 2024
Drucksache
20/11038
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Vertreter der Bundesregierung bzw. Staatssekretäre Verantwortung für die Genehmigung bzw. die Freigabe der Gelder im Jahr 2022 für das Programm von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hatten (www.focus.de/politik/deutschland/wir-hab en-vieles-durchgewunken-182-millionen-fliessenin-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insid erin-aus_id_259813999.html)?

Die Antwort der Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag stellt mit dem Haushaltsgesetz den Haushaltsplan fest, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes eingestellt werden (Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Hier finden sich auch im Kapitel 1702 Titel 684 04 die Ausgaben für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Gemäß § 3 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ermächtigt der Haushaltsplan die Verwaltung, d. h. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Haushaltsgesetzgeber trifft insofern durch die Festlegung des Zwecks und der Höhe der Ausgaben die Entscheidung über die zu erfüllenden öffentlichen Ausgaben und die dafür bereitgestellten Mittel.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv