Schriftliche Frage
Bereitstellung von Mitteln für das Bundesprogramm "Demokratie leben!"
- Eingereicht
- 12. April 2024
- Drucksache
- 20/11038
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag stellt mit dem Haushaltsgesetz den Haushaltsplan fest, in welchem alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes eingestellt werden (Artikel 110 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Hier finden sich auch im Kapitel 1702 Titel 684 04 die Ausgaben für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Gemäß § 3 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ermächtigt der Haushaltsplan die Verwaltung, d. h. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Der Haushaltsgesetzgeber trifft insofern durch die Festlegung des Zwecks und der Höhe der Ausgaben die Entscheidung über die zu erfüllenden öffentlichen Ausgaben und die dafür bereitgestellten Mittel.
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