Schriftliche Frage
Kenntnis der Bundesregierung von die Haltung des BMWK zum Atomausstieg begründenden Entscheidungsrichtlinien
- Eingereicht
- 10. Mai 2024
- Drucksache
- 20/11318
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Im Jahr 2011 hatte der Bundesgesetzgeber in einem breiten politischen Konsens den Atomausstieg zum Ende des Jahres 2022 beschlossen. Die Atomkraftwerke wurden in den folgenden Jahren planmäßig schrittweise vom Netz genommen. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesgesetzgeber angesichts der sich über den Sommer zuspitzenden Lage an den Energiemärkten entschieden, die Laufzeit der noch drei verbliebenen Atomkraftwerke zu verlängern, und zwar bis Mitte April 2023. Bei der Entscheidung ging es also nicht um den Atomausstieg selbst, sondern um die Frage, ob einzelne Kraftwerke über das beschlossene Ausstiegsdatum hinaus laufen sollen. Direkt zu Beginn des russischen Angriffskrieges fand ein Austausch zu allen Optionen statt, um die Energieversorgung zu sichern, auch den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke: im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und mit den Betreibern. Hierbei wurden sorgfältig und sachorientiert alle vorliegenden energiewirtschaftlichen, juristischen, technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Argumente abgewogen und umfassend geprüft. Den umfassenden Prüfvermerk vom 7. März 2022 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pruefvermerk-laufzeitverlaengerung-atomkraf twerke.pdf), ein FAQ mit erläuternden Fragen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/DownIoads/F/faq-zur-debatte-um-laufzeiten-von-atomkraftwerke n.pdf) sowie das Protokoll der Telefonkonferenz mit den Kraftwerksbetreibern vom 5. März 2022 (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/protokoll-verlaengerung-der-laufzeiten-der-akw.pdf) hat das BMWK auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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