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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Gesetzliche Regelung zum Verbot der Zucht von bestimmten Hunderassen

Eingereicht
14. Juni 2024
Drucksache
20/11833
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ein Verbot der Zucht von bestimmten Hunderassen vor?

Die Antwort der Bundesregierung

Die bestehenden Regelungen zur Qualzucht, die in den Jahren 1986 eingeführt und zuletzt 2013 geändert wurden, werden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ergänzt und konkretisiert. Damit wird der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Länder gestärkt. Sowohl das geltende Qualzuchtverbot als auch die Regelungen des Gesetzentwurfs adressieren individuelle Tiere und nicht Rassen. Dies gilt auch für die Liste an möglichen Symptomen von Qualzucht, die in § 11b Absatz 1a ergänzt werden soll.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv