Schriftliche Frage
Gesetzliche Regelung zum Verbot der Zucht von bestimmten Hunderassen
- Eingereicht
- 14. Juni 2024
- Drucksache
- 20/11833
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ein Verbot der Zucht von bestimmten Hunderassen vor?
Die Antwort der Bundesregierung
Die bestehenden Regelungen zur Qualzucht, die in den Jahren 1986 eingeführt und zuletzt 2013 geändert wurden, werden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ergänzt und konkretisiert. Damit wird der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Länder gestärkt. Sowohl das geltende Qualzuchtverbot als auch die Regelungen des Gesetzentwurfs adressieren individuelle Tiere und nicht Rassen. Dies gilt auch für die Liste an möglichen Symptomen von Qualzucht, die in § 11b Absatz 1a ergänzt werden soll.
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