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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Regelung der Einwanderung von Fachkräften durch die Chancenkarte

Eingereicht
14. Juni 2024
Drucksache
20/11833
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Wie möchte die Bundesregierung die Fachkräfteeinwanderung mit der Chancenkarte regeln und Einwanderung in das deutsche Sozialsystem verhindern?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Chancenkarte ist der zentrale Bestandteil der Neustrukturierung der Zuwanderungsmöglichkeit zum Zweck der Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Ziel ist es, das Potenzial Drittstaatsangehöriger zu erschließen, die zum Zeitpunkt des Visumantrags noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Die Kriterien zur Erteilung der Chancenkarten stellen die Anschlussfähigkeit an einen späteren Erwerbstitel sicher. Die Chancenkarte ist damit ein ergänzendes und in ihrer Ausgestaltung neuartiges Element unter allen Möglichkeiten der Einwanderung mit dem Ziel der Erwerbstätigkeit. Die eigene Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Aufenthalts mit der Chancenkarte (zunächst bis zu 12 Monate) ist eine Voraussetzung für die Erteilung des Titels. Ein Anspruch auf Bürgergeld ist für Inhaber der Chancenkarte nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen; Ansprüche auf Sozialhilfe sind nach § 23 Absatz 3 Nummer 3 SGB XII ausgeschlossen.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv