Schriftliche Frage
Regelung der Einwanderung von Fachkräften durch die Chancenkarte
- Eingereicht
- 14. Juni 2024
- Drucksache
- 20/11833
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Die Chancenkarte ist der zentrale Bestandteil der Neustrukturierung der Zuwanderungsmöglichkeit zum Zweck der Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Ziel ist es, das Potenzial Drittstaatsangehöriger zu erschließen, die zum Zeitpunkt des Visumantrags noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Die Kriterien zur Erteilung der Chancenkarten stellen die Anschlussfähigkeit an einen späteren Erwerbstitel sicher. Die Chancenkarte ist damit ein ergänzendes und in ihrer Ausgestaltung neuartiges Element unter allen Möglichkeiten der Einwanderung mit dem Ziel der Erwerbstätigkeit. Die eigene Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Aufenthalts mit der Chancenkarte (zunächst bis zu 12 Monate) ist eine Voraussetzung für die Erteilung des Titels. Ein Anspruch auf Bürgergeld ist für Inhaber der Chancenkarte nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgeschlossen; Ansprüche auf Sozialhilfe sind nach § 23 Absatz 3 Nummer 3 SGB XII ausgeschlossen.
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