Direkt zum Inhalt
Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Einsprüche auf abgelehnte Asylanträge

Eingereicht
20. September 2024
Drucksache
20/12913
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie oft ein Asylbewerber in Deutschland im Durchschnitt gegen seinen abgelehnten Asylantrag Einspruch einlegt und welche Dauer dieser Vorgang durchschnittlich in Anspruch nimmt, und wenn ja, wie hoch sind die Durchschnittswerte, und wie hoch ist die Anzahl von Einsprüchen in Deutschland auf abgelehnte Asylanträge (www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-asylbewerber-koenne n-acht-mal-gegen-ablehnung-klagen-66cde244b2 c23d12df27f943)?

Die Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Sie mit Einspruch den Widerspruch meinen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Widerspruch gegen asylrechtliche Entscheidungen gemäß § 11 des Asylgesetzes ausgeschlossen ist.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv