Schriftliche Frage
Einsprüche auf abgelehnte Asylanträge
- Eingereicht
- 20. September 2024
- Drucksache
- 20/12913
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie oft ein Asylbewerber in Deutschland im Durchschnitt gegen seinen abgelehnten Asylantrag Einspruch einlegt und welche Dauer dieser Vorgang durchschnittlich in Anspruch nimmt, und wenn ja, wie hoch sind die Durchschnittswerte, und wie hoch ist die Anzahl von Einsprüchen in Deutschland auf abgelehnte Asylanträge (www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-asylbewerber-koenne n-acht-mal-gegen-ablehnung-klagen-66cde244b2 c23d12df27f943)?
Die Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Sie mit Einspruch den Widerspruch meinen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Widerspruch gegen asylrechtliche Entscheidungen gemäß § 11 des Asylgesetzes ausgeschlossen ist.
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