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Bernd SchattnerMenü

Schriftliche Frage

Erlaubnis zur Nutzung des Pflanzenschutzmittels Folpet für den Obstbau

Eingereicht
18. Oktober 2024
Drucksache
20/13435
Eingebracht von
Bernd Schattner, MdB
Wahlperiode
20.

Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.

Die Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Pflanzenschutzmittel Folpet auch in Zukunft im Obstbau erlaubt ist, und wenn ja, wie hoch sollen zukünftig die Grenzwerte laut Bundesregierung für dieses Pflanzenschutzmittel sein (https://umweltinstitut.org/landwirtschaft/meldungen/bod ensee-aepfel-pestizid-grenzwert-massiv-erho eht/)?

Die Antwort der Bundesregierung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 18. Juli 2024 eine Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Folpan 80 WDG“ (Wirkstoff: Folpet) gegen Schorf in Kernobst erteilt. Diese Notfallzulassung ist auf Kernobstbetriebe in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Lindau beschränkt. Sie gilt im Zeitraum vom 18. Juli 2024 bis zum 14. November 2024. Die Notfallzulassung war zur Vermeidung einer schweren Schorfinfektion von Kernobst erforderlich. Andere zulässige Pflanzenschutzmaßnahmen waren – auch vor dem Hintergrund lokal geltender Allgemeinverfügungen – ausgeschöpft. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der EU-RHG-Ausnahmeverordnung vom 16. August 2024 wurde im Rahmen dieser Notfallzulassung basierend auf einer entsprechenden Risikobewertung ein nationaler Rückstandshöchstgehalt (RHG) in Höhe von 6 Milligramm/Kilogramm für Folpet in Kernobst festgesetzt. Eine Auflage der Notfallzulassung ist ein Bericht der Antragstellenden unter anderem über die tatsächliche Verwendung (Mittelmenge und räumliche Anwendungsschwerpunkte) von Folpan im Rahmen der mit der Notfallzulassung zugelassenen Verwendung. Dieser Bericht muss bis zum 31. Januar 2025 vorliegen und wird auch als Grundlage für die Überprüfung des nationalen RHG für Folpet dienen. Ob eine erneute Antragstellung auf Notfallzulassung aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen auch im kommenden Jahr erfolgt, ist derzeit nicht absehbar.

Original beim Deutschen BundestagZurück ins Archiv