Mündliche Frage
Gesetzesvorhaben des BMWK bis zur vorgezogenen Bundestagswahl
- Eingereicht
- 18. Dezember 2024
- Drucksache
- 20/206
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 20.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
In der Kabinettssitzung am 18. Dezember 2024 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz einen Gesetzentwurf zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung eingebracht. Damit soll das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer modernisiert und flexibilisiert werden und die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS und die Wirtschaftsprüferkammer weiter gestärkt werden. Weiterhin sieht der Entwurf die Einführung einer Stellenzulage für die APAS-Beschäftigten vor. Eine weitere verlässliche Aussage dazu, ob und was darüber hinausgehend noch im Ressortkreis geeint und vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vor dem 23. Februar 2025 ins Kabinett eingebracht werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Legislaturperiode von vielen Herausforderungen geprägt ist. Deutschland wurde vor allem aufgrund seiner großen Abhängigkeit von russischem Gas besonders getroffen, als Russland die Lieferungen einstellte. Vor allem die Preise für Gas und Strom schnellten in die Höhe. Die Bundesregierung hat unmittelbar und entschlossen Maßnahmen für die Sicherung der deutschen Energieversorgung getroffen sowie die wirtschaftlichen Folgen der Energiepreiskrise für Haushalte und Unternehmen abgefedert. Sie hat die Bremsen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gelöst durch Vereinfachungen bei Planung, Genehmigungen und beim Bau. Mit Erfolg: In den vergangenen beiden Jahren haben wir Rekordinstallationen bei den Erneuerbaren gesehen. Die Bundesregierung hat beim Klimaschutz nicht nur Versprechungen gemacht, sondern geliefert: Die Klimaschutzlücke von rund 1 000 Millionen Tonnen CO2 zu Beginn der Legislaturperiode konnte weitestgehend geschlossen werden. Die Bundesregierung hat zudem damit begonnen, einige der Wachstumsbremsen, die sich über die vergangenen Jahrzehnte aufgebaut haben, zu lösen: durch bessere Bedingungen für Start-ups, neue Wege beim Bürokratieabbau, schlankere Planungsund Genehmigungsverfahren und Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die konjunkturelle Lage ist unbefriedigend. Allerdings sollte der Standort nicht mutwillig schlechtgeredet werden. Es gibt auch positive Aspekte: – Der Arbeitsmarkt ist erstaunlich robust, die Beschäftigung hält sich nahezu auf Rekordniveau und ist höher als zu Beginn der Legislatur. – Die Jugendarbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand in der EU. – Die Inflation ist wieder im Griff, die Kaufkraft legt zu. – Die Abgabenquote in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist von 2021 bis 2023 zurückgegangen. Umfassend wird sich die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Lage Ende Januar im Jahreswirtschaftsbericht äußern.
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