Schriftliche Frage
Veröffentlichung einer geschwärzten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD
- Eingereicht
- 23. Mai 2025
- Drucksache
- 21/237
- Eingebracht von
- Bernd Schattner, MdB
- Wahlperiode
- 21.
Eine Schriftliche oder Mündliche Frage stellt immer eine einzelne Abgeordnete oder ein einzelner Abgeordneter.
Die Frage
Die Antwort der Bundesregierung
Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht öffentlich. Eine (amtliche) Veröffentlichung, auch einer anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, widerspräche der Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben wurde. Zudem liefe eine Veröffentlichung des Gutachtens den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung zuwider. Trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des (unautorisiert dort vorhandenen) Gutachtens in einzelnen Medien könnte der Straftatbestand des § 353b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – erfüllt sein, da das Gutachten als Verschlusssache eingestuft ist.
Original beim Deutschen BundestagZurück ins ArchivAus demselben Feld
- 06.08.2026Gewalttat von Stade: Mögliche Informationsdefizite im Austausch mit ausländischen Behörden und bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
- 06.08.2026Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
- 06.08.2026Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe
- 31.07.2026Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen