Kleine Anfrage
Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland
- Eingereicht
- 15. August 2025
- Drucksache
- 21/1245
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde eine Zunahme der Radikalisierung junger Menschen im Bereich Islamistischer Terror festgestellt: „Europaweit sind in den letzten Jahren zunehmend radikalisierte Minderjährige in jihadistische Aktivitäten verwickelt. Auch in Deutschland spielt diese Zielgruppe eine immer größere Rolle bei der Bearbeitung des Islamismus und islamistischen Terrorismus. Im Berichtszeitraum konnten mehrere Anschlagsvorhaben Minderjähriger im Vorfeld verhindert werden: Vier Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden zwischen dem 28. März 2024 und dem 1. April 2024 festgenommen, da sie sich online zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen im Raum Iserlohn (Nordrhein-Westfalen) verabredet hatten (vgl. Kap. V). Bei zwei der Gruppenmitglieder handelte es sich um Mädchen. Insgesamt ist zu beobachten, dass weibliche Jugendliche auch bei gewaltorientierten Planungen verstärkt in Erscheinung treten. Weitere Festnahmen Minderjähriger wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gab es unter anderem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Außerdem wurden zwei Jugendliche, die im November 2023 wegen der Planung eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) festgenommen worden waren, im Sommer 2024 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (vgl. Kap. V)“ (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 205, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt abgerufen am 1. August 2025). Die Gefahr, dass junge Menschen in salafistische oder dschihadistische Milieus abrutschen oder über sogenannte Islam-Fluencer über die sozialen Medien mit islamistischer Propaganda in Kontakt kommen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Sicherheitsbehörden – auch in den Bundesländern – weisen hierauf verstärkt hin (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/radikalisierung-islam-jugendliche-ostfildern-100.html). Es gibt zwar viele staatliche Präventionsprogramme und Maßnahmen der politischen Bildung, aber der Erfolg dieser Maßnahmen scheint den Fragestellern zweifelhaft. Jedenfalls ist in ihren Augen deutlich zu erkennen, dass die islamistische Indoktrination für viele junge Menschen, insbesondere bei jungen Männern mit Migrationshintergrund, an Wirkung nicht verliert. Das Problem wird durch die Bildung von Parallelgesellschaften, in denen religiös-extremistische Narrative ungestört verbreitet werden können, nach Auffassung der Fragesteller noch verstärkt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen unter 21 Jahren wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 als islamistische Gefährder oder Relevante Personen im Bereich Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfasst (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)? 2. Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 wegen Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – mit islamistischem Hintergrund (z. B. Propagandadelikte, Gewalttaten, Vorbereitungshandlungen) polizeilich registriert (bitte nach Jahren, Alter, Straftat aufschlüsseln)? 3. In wie vielen
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen unter 21 Jahren wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 als islamistische Gefährder oder Relevante Personen im Bereich Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfasst (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)?
2. Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 wegen Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – mit islamistischem Hintergrund (z. B. Propagandadelikte, Gewalttaten, Vorbereitungshandlungen) polizeilich registriert (bitte nach Jahren, Alter, Straftat aufschlüsseln)?
3. In wie vielen Fällen ermittelten die Strafverfolgungsbehörden zwischen 2020 und 2024 wegen versuchter Ausreise von Jugendlichen und Heranwachsenden in islamistische Kampfgebiete (§ 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuchs –StGB; bitte nach Anzahl, Jahren, Alter aufschlüsseln)?
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Moscheevereine (z. B. DITIB, ATIB, IGMG) in Deutschland an der Verbreitung radikalislamischer Inhalte unter Jugendlichen und Heranwachsenden beteiligt sind, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, um welche Moscheevereine und Erkenntnisse handelt es sich?
5. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen wurden bzw. werden gegen Vereine oder Gruppierungen ergriffen, bei denen eine gezielte Ansprache von Jugendlichen und Heranwachsenden im islamistischen Kontext bekannt wurde?
6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu religiösen Jugendangeboten (z. B. Koranunterricht, Einrichtung von Gebetsräumen für muslimische Schüler an öffentlichen Schulen, www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article406762582/harburg-schulen-richten-gebetsra um-ein-fanden-es-unwuerdig.html) im Hinblick auf mögliche islamistische Radikalisierungen, und wenn ja, wie lautet diese?
7. Wie viele Projekte zur Islamismusprävention bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 aus Bundesmitteln gefördert (bitte nach Jahren, Höhe der Fördersumme, Name des Projekts und des Trägers, Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)?
8. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden die in Frage 7 genannten Projekte ggf. evaluiert, und welche messbaren Erfolge wurden festgestellt (bitte auch Angabe, wo die Evaluierungen veröffentlicht wurden)?
9. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche Radikalisierungsverläufe durch staatlich finanzierte Programme verhindert oder abgebrochen werden?
10. Plant die Bundesregierung, eine Studie oder Analyse zur islamistischen Radikalisierung unter Jugendlichen in Auftrag zu geben oder durchzuführen, und wenn ja, wann, mit welchem konkreten Auftrag, und wer soll die Studie bzw. Analyse durchführen?
11. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um jugendliche islamistische Gefährder frühzeitiger und effektiver zu identifizieren und ggf. zu sanktionieren?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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