Kleine Anfrage
Erhalt von Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen
- Eingereicht
- 6. November 2025
- Drucksache
- 21/2659
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21.
Eine Kleine oder Große Anfrage bringt die Fraktion ein. Bernd Schattner hat sie mitgezeichnet – sie ist nicht seine allein.
Die Anfrage im Wortlaut
Vorbemerkung der Fragesteller
Ergänzend zur Weidewirtschaft wird in vielen landwirtschaftlichen Familienbetrieben mit Nutztierhaltung zur Unterstützung Ackerfutterbau betrieben. Hierzu werden auch mehrjährige Futtergräser und Leguminosen angebaut. Besteht diese Pflanzengesellschaft auf dem Acker aber länger als fünf Jahre, verliert dieser Acker seinen Ackerstatus und wird als Dauergrünland eingestuft. Diese Statusänderung ist mit erheblichen Wertverlusten der Fläche verbunden. Durch den diesbezüglichen Preisverfall sind die Landwirte gezwungen, die mehrjährigen Ackerfutterflächen nach fünf Jahren umzubrechen, um den Ackerstatus zu erhalten, obwohl sie hoch ertragreich sein können. Danach wird wieder Ackerfutter auf den gleichen Flächen angebaut, welches mit hohem Aufwand und z. T. ökologischen Nachteilen sowie hohem Energieverbrauch verbunden ist (www.topagrar.com/betriebsleitung/news/acker-wird-zu-grunland-wann-darf-ich-umbrechen-b-20009498.html). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Landwirte, die Grünlandwirtschaft auf als Ackerflächen gepachteten Flächen betreiben, nach spätestens fünf Jahren den Zustand des Ackerlandes wieder herstellen, damit es nicht zu Schadensersatzansprüchen kommt (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78609). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wieviel ha Ackerfutterbau wurden in Deutschland zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bunderegierung mit Grasmischungen bzw. einer mehrjährigen Pflanzengesellschaft (Futtergräser und Leguminosen) bestellt? 2. Wie verteilen sich diese Grünlan
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieviel ha Ackerfutterbau wurden in Deutschland zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bunderegierung mit Grasmischungen bzw. einer mehrjährigen Pflanzengesellschaft (Futtergräser und Leguminosen) bestellt?
2. Wie verteilen sich diese Grünlandflächen mit Ackerstatus nach Wissen der Bunderegierung in den jeweiligen Bundesländern (bitte in ha angeben)?
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Kosten für die Neuansaat von Ackerflächen mit mehrjährigen Ackerfutterpflanzen nach den genannten fünf Jahren für einen Landwirt entstehen?
4. Welche ökologischen Nachteile entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. durch den erzwungenen Umbruch von Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen alle fünf Jahre?
5. Welche Nachteile bezüglich der Emission von CO2 entstehen nach Wissen der Bundesregierung ggf. durch den erzwungenen Umbruch von Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen alle fünf Jahre?
6. Welche ökonomischen Nachteile entstehen nach Wissen der Bundesregierung durch den erzwungenen Umbruch von Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen alle fünf Jahre?
7. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Verbesserung des Ackerfutterbaus ggf. vor, um die ökologischen, ökonomischen und klimapolitischen Nachteile dieses erzwungenen Grünlandumbruches alle fünf Jahre zu verringern?
8. Welchen wirtschaftlichen, ökologischen oder klimapolitischen Nutzen bzw. welche Vorteile kann die Bundesregierung bei dem erzwungenen Grünlandumbruch auf Ackerflächen alle fünf Jahre ggf. erkennen?
9. Wird sich die Bundesregierung für eine Änderung der EU-Verordnung zum Grünlandschutz einsetzen, um diese GLÖZ (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand)-2- und GLÖZ-6-Regelungen praxisrelevant anpassen zu können (www.topagrar.com/acker/news/deutschland-fur-unzureichenden-grunlandschutz-verurteilt-20008823.html)?
10. Wird sich die Bunderegierung im Rahmen der neuen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-Reformverhandlungen dafür einsetzen, dass Mitgliedstaaten über die diesbezüglichen Vorschriften zum Erhalt des Dauergrünlandes mit Stichtagsregelung im Rahmen der Konditionalität selbst bestimmen dürfen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/agrarokonom-lakner-wir-setzen-den-erfolg-der-gap-aufs-spiel-a-20018585.html)?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., die Anreize, potenzielles Dauergrünland vor Ablauf der Fünfjahresfrist umzupflügen, zu verringern?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, Landwirte zu unterstützen, die aufgrund der bestehenden Regelung regelmäßig ihre Ackerfutterbzw. Ackerweideflächen umbrechen und neu einsäen müssen?
13. Welche Vorschläge zum Bürokratieabbau favorisiert die Bundesregierung in den Trilogverhandlungen bei den Neuen Grünlandregeln (www.topagrar.com/management-und-politik/news/neue-grunlandregeln-bremsen-die-e u-lander-20019145.html)?
14. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der EU-Parlamentarier, weniger Regeln in der GAP für alle Landwirte, die in NATURA-2000- Gebieten wirtschaften, aufzulegen (www.topagrar.com/management-undpolitik/news/neue-grunlandregeln-bremsen-die-eu-lander-20019145.html)?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission bezüglich neuer Grünlandregeln, die Umbruchfristen von fünf auf sieben Jahre zu erhöhen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/neue-grunlandregeln-bremsen-die-eu-lander-20019145.html)?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des EU-Parlaments, eine Stichtagsregel, bei der alle Flächen, die zum
1. Januar 2023 den Ackerstatus hatten, diesen unabhängig von der landwirtschaftlichen Nutzung behalten, einzusetzen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/neue-grunlandregeln-bremsen-die-eu-lander-20019145.html)?
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erscheint als eigene Drucksache und ist hier nicht abgedruckt. Sie ist über die Parlamentsdatenbank des Deutschen Bundestages unter derselben Vorgangsnummer zu finden.
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